Neonazi Lauck verliert US-Domains an Bundesrepublik
Entscheidend für die Urteilsbildung wirkte sich aus, dass die Rechtsvertreter der BRD die Namensrechte an "Bundesrepublik Deutschland" bzw. an der offiziellen englischen Bezeichnung "Federal Republic of Germany" geltend machten, während Lauck seine Domain-Inhaberschaft nicht entsprechend begründete. Die auf den zugehörigen Websites der beiden Domains unterhaltenen Inhalte spielten für das Urteil keine Rolle. Das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) angestrengte Verfahren fand gemäß der für Streitfälle um .us-Domains geltenden Schlichtungsregeln vor der American Arbitration Association (AAA), einem Schiedsgericht statt.
Angaben der Domain-Beratung United Domains zufolge hat Lauck schon in der Vergangenheit immer wieder durch die Registrierung von Domains auf sich aufmerksam gemacht, die sich auf Grund des Namens zur Irreführung insbesondere internationaler Besucher eigneten und unter denen er Nazi-Propaganda veröffentlichte, darunter federalrepublicofgermany.biz, auswaertiges-amt.biz, republicofgermany.com, verfassungschutz.net und bundesinnenministerium.com. [von Tim Kaufmann]
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