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Mit Patent gegen zweifelhafte Webanbieter? (Update)

Andawari mahnt Midray wegen Billing-Dienst Payray ab. Nachdem Mitte Juni 2005 die Bedingungen für Dialer verschärft wurden, weichen einige Anbieter auf ein neues Zahlverfahren aus, bei dem der Benutzer über sein Handy identifiziert wird. Statt Einmalzahlungen werden oft gleich Abo-Verträge abgeschlossen. Doch mit diesen zweifelhaften Angeboten soll nun Schluss sein, die Firma Andawari will ein ihr zugesprochenes Patent nutzen, um gegen entsprechende Angebote zu Felde zu ziehen.
/ Jens Ihlenfeld
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Derzeit kommt man beispielsweise an die versprochenen Inhalte von vornamen.de erst heran, nachdem man sich mit seiner Handy-Nummer angemeldet und damit ein Abonnement zu bezahlen hat. Nach erster Kritik wurde der Dialog zwar verändert, das System blieb aber: Für den Zugriff auf vornamen.de sind 9,99 Euro fällig und das alle drei Tage, sofern das Abo nicht explizit gekündigt wird. Die Informationen über die Inhalte, die den Nutzer zum Preis von aufsummiert rund 100,- Euro im Monat erwarten, fallen eher schwammig aus, wobei die Kunden im Intervall des Abonnements, z.B. drei Tage, über die Abbuchung informiert werden und jederzeit die Möglichkeit haben das Abonnement zu kündigen.

Doch diesen und ähnlichen Angeboten droht nun Ungemach, denn die Andawari GmbH(öffnet im neuen Fenster) aus Braunfels will gegen die Anbieter dieser Zahlungssysteme zu Felde ziehen. Dabei beruft sich Andawari auf das Patent DE10218729(öffnet im neuen Fenster) , das ein "Verfahren zum Authentifizieren und/oder Autorisieren von Personen" beschreibt, das dem bei Payray eingesetzten System sehr nahe kommt. Das Patent hat Andawari im April 2002 beantragt und am 27. Mai 2004 erteilt bekommen.

Wie auch das zur Abrechnung der oben genannten Abonnements genutzte Verfahren setzt auch Andawari auf eine Authentifizierung per Handy(öffnet im neuen Fenster) , nutzt wahlweise aber auch per Festnetztelefon. Ein Internetnutzer gibt dabei im Rahmen seiner Bestellung die Telefonnummer seines Anschlusses an und wird angerufen. Anhand eines zu übermittelnden Codes wird sichergestellt, dass der Angerufene auch wirklich unter dieser Nummer erreichbar ist. Gedacht ist das Verfahren von Andawari für Onlinehändler, die auf diesem Weg eine Möglichkeit haben, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Da die Kunden dabei angerufen werden, ist das System für diese kostenlos.

Ähnlich klingt auch der Ansatz von Payray(öffnet im neuen Fenster) : "Durch Angabe der Mobilfunknummer wird während des Bezahlvorganges ein PIN-Code auf das Mobiltelefon geschickt. Dieser wird in das auf der Website mit den entsprechenden Inhalten vorgesehene Feld eingetragen und die Bezahlung erfolgt über die Mobilfunkrechnung" , heißt es auf den Webseiten des Anbieters Midray.

Allerdings geht Payray noch einen entscheidenden Schritt weiter, was das System für zwei Angebote wie vornamen.de besonders interessant macht: "Bei Prepaid-Kunden wird der Betrag vom Guthaben abgebucht. Und das ohne zusätzliche Kosten!" Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, muss sich wohl oder übel mit dem eigenen Handy- oder Festnetz-Anbieter auseinander setzen. Hinter Midray steckt der Mobilfunk-Provider Debitel. Midray entstand 1999 durch die Übernahme von Teilen von Metronet und PrimusOnline durch Debitel.

Andawari hat vor diesem Hintergrund nun zum einen Midray, den Anbieter des Zahlungssystems Payray, zum anderen die Andreas und Manuel Schmidtlein GbR wegen vornamen.de und landkarte.de abgemahnt. Andawari drängt auf eine Einstellung der entsprechenden Angebote und fordert die Anbieter auf, sämtliche Einnahmen aus diesen Patentverletzungen rückwirkend offen zu legen und den bislang entstandenen Schaden zu erstatten. Das Geld soll dann dem Interessenverband Deutsches Internet e.V.(öffnet im neuen Fenster) (IDI) gespendet werden, unter dessen Dach unter anderem die Angebote computerbetrug.de(öffnet im neuen Fenster) und dialerhilfe.de(öffnet im neuen Fenster) laufen, so Andawari gegenüber Golem.de.

Midray wollte gegenüber Golem.de keine Stellungnahme abgeben, der Vorwurf werde von der Rechtsabteilung des Mutterkonzerns Debitel noch geprüft. Die Schmidtlein GbR war für eine Stellungnahme bis zum Redaktionsschluss nicht zu erreichen.

Nachtrag (30. Juni 2006, 15:58 Uhr):
Mittlerweile hat sich Midray gegenüber Golem.de zu den Vorwürfen geäußert. Dabei gab man sich selbstbewusst und verweist darauf, dass auch andere Systeme im Markt sind, die in Bezug auf das Patent sehr ähnlich funktionieren und offenbar bislang nicht abgemahnt wurden. Zudem bemüht man sich um Abgrenzung von anderen Anbietern, denn bei den über Payray abgerechneten Abonnements werden Kunden im Intervall der Abrechnung, z.B. alle drei Tage, über die Abbuchung informiert. Das Abo selbst kann jederzeit gekündigt werden; sollte der Nutzer eine Prepaid-Karte nutzen, so wird das Abo zudem automatisch beendet, sobald die Karte kein Guthaben mehr aufweist. Andere Anbieter handhaben dies mitunter anders.


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