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Freispruch für Netzaktivist Alvar Freude

Links zu rechtsextremistischen Inhalten nicht zwingend strafbar. Der Netzaktivist Alvar Freude wurde jetzt vom Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Freude hatte auf satirische Art und Weise gegen die Sperrungsverfügung der Düsseldorfer Bezirksregierung protestiert.
/ Jens Ihlenfeld
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Mit mehreren Sperrungsverfügungen hat die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Access Provider in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, den Zugang zu zwei Internetseiten mit rechtsradikalem Inhalt zu sperren. Alvar Freude hatte dies als Zensur kritisiert, den Fall unter odem.org(öffnet im neuen Fenster) dokumentiert und dabei auch auf die entsprechenden URLs hingewiesen. Zudem bietet Freude mit FreedomFone einen Dienst an, der Interessierten die Seiten vorliest.

Dies reichte, um Freude in erster Instanz wegen Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu 120 Tagessätzen zu verurteilen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Stuttgart hatte Freude durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend in Kauf genommen, anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-Seiten zu verschaffen. Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes Veröffentlichungen nicht.

Anders nun das Landgericht Stuttgart, das in zweiter Instanz über die Berufung von Freude zu entscheiden hatte. Links auf illegale Seiten seien nicht strafbar, wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen bzw. Satire erfolgen, schreibt Freude unter odem.org(öffnet im neuen Fenster) . Seine Seite odem.org wurde dabei als eine solche Dokumentation, der Vorlesedienst FreedomFone als Satire eingeschätzt.


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