Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Gericht untersagt T-Online versteckte Vertragsverlängerung

Freenet.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen T-Online. Mit einer einstweiligen Verfügung hat es das Landesgericht Hamburg dem Provider T-Online vorerst untersagt, Kunden mit DSL-Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist von einem Jahr aufzudrücken, ohne diese ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren.
/ Jens Ihlenfeld
22 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Erwirkt hat die einstweilige Verfügung der T-Online-Konkurrent freenet.de. Das Unternehmen ist der Meinung, dass das Vorgehen von T-Online AGB- sowie wettbewerbsrechtswidrig ist.

Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich mit der vorläufigen Entscheidung des Gerichtes zufrieden. Die Entscheidung widerspiegle in vollem Umfang die Auffassung des Branchenverbandes, dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig sei.

"In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Vorgang scharf.

Allerdings handelt es sich nur um eine vorläufige Entscheidung, gegen die T-Online zudem noch Rechtsmittel einlegen kann.


Relevante Themen