Gericht untersagt T-Online versteckte Vertragsverlängerung
Erwirkt hat die einstweilige Verfügung der T-Online-Konkurrent freenet.de. Das Unternehmen ist der Meinung, dass das Vorgehen von T-Online AGB- sowie wettbewerbsrechtswidrig ist.
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich mit der vorläufigen Entscheidung des Gerichtes zufrieden. Die Entscheidung widerspiegle in vollem Umfang die Auffassung des Branchenverbandes, dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig sei.
"In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Vorgang scharf.
Allerdings handelt es sich nur um eine vorläufige Entscheidung, gegen die T-Online zudem noch Rechtsmittel einlegen kann.
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