Wiener Erklärung: 10 Thesen zur Informationsfreiheit
"Digitalisierung und Vernetzung erlauben im Hinblick auf den Zugang zu Informationen Erleichterungen, die historisch einzigartig sind. [...] Damit wird eine Informationsverarbeitung in bisher unbekannter Weise möglich und ein großer Fortschritt in der Zugänglichkeit von Wissen realisierbar", heißt es in der Liste der Forderungen nach einem ausgewogenen Urheberrecht. Dieses solle die Interessen von Urhebern, Verwertern sowie der Allgemeinheit in ein gerechtes und ökonomisch sinnvolles Gleichgewicht bringen. Das Recht müsse dabei Vorrang vor technisch bedingten Tatsachen genießen, die von beherrschenden Marktteilnehmern geschaffen werden.
Insbesondere soll eine freie Werknutzung die Verwertungsrechte von Urhebern auch ohne deren Zustimmung im Interesse der Allgemeinheit beschränken können. Dieses Instrument des Interessenausgleichs habe sich in der Vergangenheit bewährt und müsse vor einer Schwächung und Beseitigung durch technische Maßnahmen sowie deren rechtlichen Schutz bewahrt werden, heißt es weiter, denn eine freie Werknutzung sei eine elementare Bedingung gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritts.
Besondere Anforderungen stellen die Unterzeichner der Erklärung an die Forschung: Wissenschaftsinstitutionen sollen ihren Forschern empfehlen, insbesondere staatlich finanzierte Forschungsergebnisse leicht und unentgeltlich zugänglich zu machen.
Die Wiener Erklärung(öffnet im neuen Fenster) kann online unterzeichnet werden und soll im Rahmen der Veranstaltung Chaos Control 2005(öffnet im neuen Fenster) am 15. Juni 2005 in Wien offiziell vorgestellt werden.
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