CDU-Abgeordnete: Phishing soll unter Strafe gestellt werden
Vorbereitungshandlung zum Betrug soll strafbar werden. Zu der neuen Phishing-Attacke auf Kunden der Deutschen Bank erinnerte die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Martina Krogmann daran, dass Phishing-E-Mails hier zu Lande als Vorbereitungshandlung für einen (Computer-)Betrug immer noch nicht strafbar sind. Erst wenn die geklauten Daten missbraucht werden, können die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Dies solle geändert werden.
Phishing verursachte den Angaben von Dr. Krogmann zufolge allein im letzten Jahr weltweit Schäden von bis zu 2,4 Milliarden US-Dollar. Im letzten halben Jahr wurde ein monatlicher Zuwachs von 28 Prozent neuer Phishing-E-Mails verzeichnet. Fast wöchentlich gebe es in Deutschland neue Phishing-Attacken und die Methoden würden immer professioneller.
Dabei kritisiert die Bundestagsabgeordnete die Regierungskoalition, unter deren Gesetzgebung "erst, wenn das Bankkonto bereits geplündert ist", reagiert würde. Deswegen fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Monaten, dass bereits die Phishing-Attacke selbst unter Strafe gestellt wird. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen so früh wie möglich eingreifen können – bevor hohe Schäden entstehen.
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