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CDU-Abgeordnete: Phishing soll unter Strafe gestellt werden

Vorbereitungshandlung zum Betrug soll strafbar werden. Zu der neuen Phishing-Attacke auf Kunden der Deutschen Bank erinnerte die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Martina Krogmann daran, dass Phishing-E-Mails hier zu Lande als Vorbereitungshandlung für einen (Computer-)Betrug immer noch nicht strafbar sind. Erst wenn die geklauten Daten missbraucht werden, können die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Dies solle geändert werden.
/ Ingo Pakalski
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Phishing verursachte den Angaben von Dr. Krogmann zufolge allein im letzten Jahr weltweit Schäden von bis zu 2,4 Milliarden US-Dollar. Im letzten halben Jahr wurde ein monatlicher Zuwachs von 28 Prozent neuer Phishing-E-Mails verzeichnet. Fast wöchentlich gebe es in Deutschland neue Phishing-Attacken und die Methoden würden immer professioneller.

Dabei kritisiert die Bundestagsabgeordnete die Regierungskoalition, unter deren Gesetzgebung "erst, wenn das Bankkonto bereits geplündert ist" , reagiert würde. Deswegen fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Monaten, dass bereits die Phishing-Attacke selbst unter Strafe gestellt wird. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen so früh wie möglich eingreifen können – bevor hohe Schäden entstehen.


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