Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz kommunizieren online
Beim elektronischen Rechtsverkehr können die Prozessbeteiligten per E-Mail Klage erheben und sonstige Schriftsätze samt Anlagen an das Verwaltungsgericht versenden. Auch das Gericht schickt seine Schreiben, Beschlüsse und Urteile auf diesem Weg an die Behörden, Bürger und Rechtsanwälte. Sogar die Akteneinsicht ist über das Internet rund um die Uhr möglich. Damit die Sicherheit der Datenübermittlung gewährleistet ist, müssen alle im elektronischen Rechtsverkehr versandten Dokumente allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Bereits im Januar 2004 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Pilotprojekt mit dem elektronischen Rechtsverkehr begonnen. Nach den Verwaltungsgerichten in Koblenz, Mainz und Trier geht nun auch das Verwaltungsgericht Neustadt ab 1. Juni ans Netz. Der elektronische Rechtsverkehr ist danach nach Angaben der Beteiligten erstmalig in Deutschland in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit eines Landes möglich. Er bietet den Verfahrensbeteiligten – neben der herkömmlichen Art der Kommunikation per Post oder Telefax – einen zusätzlichen Service an, der das Gerichtsverfahren weiter vereinfachen und beschleunigen kann.
Für den elektronischen Rechtsverkehr wird beim Verwaltungsgericht ein zentrales Postfach eingerichtet.
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