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Antidiskriminierungsgesetz für Linux?

Freie Software soll bei gleicher Eignung den Vorzug erhalten. In einem Gastvortrag auf den Linuxwochen Wien forderte Markus Beckedahl, Vorstand des Netzwerk Neue Medien, eine Art Antidiskriminierungsgesetz für Linux. In Anlehnung an die Frauenförderung soll freie Software bei gleicher Eignung vorgezogen werden.
/ Jens Ihlenfeld
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Beckedahl kritisiert die aktuelle Förderung von Open Source als ein Hangeln von einer Maßnahme zur nächsten, ohne dass eine Gesamtstrategie verfolgt werde. Es müsse ein politischer Wille erkennbar sein, um Open Source als Plus für den deutschen (europäischen) Standort zu sehen. Die Tatsache, dass sehr viele Entwickler freier Software aus Deutschland kommen, müsse als Chance begriffen werden. Vor allem in Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen solle verstärkt auf freie Software zurückgegriffen werden, um die Wissenschaft und den Forschernachwuchs auf den Paradigmenwechsel durch Open Source vorzubereiten.

Im Beschaffunsgprozess müsse freie Software in der Auswahl berücksichtigt und nicht diskriminiert werden, so Beckedahl, der entsprechend einen Minderheitenschutz fordert. Eine Marktregulierung will Beckedahl darin nicht sehen, sondern vielmehr das Anheizen des Marktes: "Bei gleicher Eignung der Softwarelösung muss freie Software bevorzugt werden" , so Beckedahl weiter.

Entsprechend soll es Behörden erlaubt werden, freie Software zu publizieren - bislang gelte dies als unerlaubter Eingriff in den Markt. Nach Ansicht von Beckedahl sollte der Staat aber ein Interesse daran haben, "dass öffentlich finanzierte Software freie Software sein muss" .

Um das bestehende Monopol abzubauen, schlägt er eine IT-Regulierungsbehörde vor, die den Wettbewerb stärken soll.

Allerdings geht es Beckedahl nicht primär um ein neues Gesetz, sondern vielmehr darum, eine Diskussion darüber anzustoßen, wie freie Software gefördert werden könnte: "Dafür braucht es natürlich kein überspitzt formuliertes Antidiskriminierungsgesetz, wenn es auch anders geht" , so Beckedahl gegenüber Golem.de. "Die öffentliche Hand hätte hier die Chance, beispielsweise durch das Beschaffungsrecht eine Antidiskriminierung freier Software und offener Standards real zu verwirklichen."


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