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Datenschutzbeauftragter fordert Grundrecht auf Datenschutz

Schaar will Schutz personenbezogener Daten im Grundgesetz verankern. Aus Anlass der Ratifizierung der EU-Verfassung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gefordert, dass der Schutz personenbezogener Daten im Grundgesetz ausdrücklich verankert wird. Entsprechende Datenschutz-Artikel sind Bestandteil der geplanten EU-Verfassung und sollten auch in das Grundgesetz übernommen werden.
/ Ingo Pakalski
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Der Bundesrat hat heute der geplanten EU-Verfassung zugestimmt, so dass die Ratifizierung des Vertrages vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa von den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurde. Der Datenschutzbeauftragte sieht dadurch eine Stärkung des Datenschutzes, weil die Europäische Verfassung in den Artikeln I-51 und II-68 das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten garantiere.

Demnach erkennt die EU-Verfassung sowohl das Auskunftsrecht der Betroffenen als auch die unabhängige Datenschutzkontrolle als fundamentale Prinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Verfassungsordnung an. Daher fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar: "Es wäre wünschenswert, den Schutz personenbezogener Daten auch im deutschen Grundgesetz ausdrücklich zu verankern."

Der Ausbau des europäischen Datenschutzes erhalte mit der Verfassung auch wichtige Anstöße in Bereichen, die von der europäischen Datenschutzrichtlinie bislang nicht erfasst werden. "Wenn Polizei und Strafverfolgungsbehörden intensiver zusammenarbeiten und dabei auch personenbezogene Daten ohne Rücksicht auf nationale Grenzen austauschen sollen, wie dies im Haager Programm beschlossen wurde, muss auch auf diesem Gebiet der Datenschutz europäisiert werden", fordert Schaar.


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