RegTP verlängert Nutzungsmöglichkeit für "T-Net vor Ort"
Fristverlängerung soll Kündigungsfolgen für Kunden abmildern
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) weicht ihre Verfügung aus dem Oktober 2004 auf, nach der Anbieter, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, die entsprechenden Rufnummern zum 1. August 2005 abschalten müssen. Davon profitieren unter anderem die Kunden der Deutschen Telekom, die den Dienst "T-Net vor Ort" nutzen.
Neben der Telekom erhalten aber auch andere Anbieter mit vergleichbaren Diensten einen Aufschub. Die Rufnummern müssen nun erst zum 1. Februar 2007 abgeschaltet werden, nachdem ursprünglich die Abschaltung zum 1. August 2005 vorgesehen war.
Die Fristverlängerung erfolge, da viele Kunden erst kürzlich von ihrem Anbieter über die Anordnung der RegTP und den Termin der Abschaltung informiert wurden, so die Behörde. Die Kunden hätten glaubhaft vorgetragen, sich jetzt nicht mehr angemessen auf die Abschaltung vorbereiten zu können. Insbesondere sei die Kündigung ihres Vertrags teilweise erst nach dem Redaktionsschluss ihres Telefonbuchs erfolgt.
Die Telekom hatte mit "T-Net vor Ort" einen Anschluss angeboten, der im Netzknoten der T-Com realisiert wurde. Ankommende Anrufe werden dabei zu einem mit der T-Com vereinbarten Zielanschluss unmittelbar weitergeleitet. Mittlerweile bietet die Telekom den Dienst nicht mehr an, entsprechende Verträge wurden flächendeckend am 20. April 2005 mit einer Frist von drei Monaten gekündigt.
Die RegTP war vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung von Ortsnetzrufnummern ohne geographischen Bezug durch VoIP-Anbieter tätig geworden.
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Die RegTP möge sich endlich mal um die Entkoppelung von Telefon und DSL kümmern!!! Leo