T-Online wegen automatischer Vertragsänderungen abgemahnt

Wettbewerbszentrale beanstandet "Fiktion der schweigenden Zustimmung"

T-DSL-Bestandskunden, die einen Zeit- oder Volumentarif von T-Online nutzen, haben vor einiger Zeit per E-Mail eine Ankündigung zur Vertragsänderung von T-Online erhalten, wonach die Kündigungsfristen ab Juli auf ein Jahr verlängert werden sollen. Dieses Verhalten wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zum Anlass genommen, T-Online abzumahnen.

Artikel veröffentlicht am ,

Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt, bezieht sich die Abmahnung "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung". T-Online schrieb nämlich eine Klausel vor, nachdem man dieser Vertragsänderung durch Passivität zustimme. Wer also innerhalb von sechs Wochen schriftlich keinen Widerspruch einlegt, hätte nach dem Willen von T-Online automatisch einer Kündigungsfrist von einem Jahr zugestimmt.

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bemängelt zudem, dass die Laufzeitverlängerung nur beiläufig in der E-Mail genannt wurde und von Werbung eingerahmt sei. So sei die Gefahr groß, dass der Empfänger die E-Mail ohne sie genau zu lesen sofort lösche. Wenn T-Online nun die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, will die Wettbewerbszentrale gegen den Provider klagen.

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Depp1508 06. Jun 2005

Zum Glück bin ich kein Kunde bei der Truppe. Wenn von vornherein eine Vertragslaufzeit...

Havoc][ 23. Mai 2005

Stimme zu. Das wars für T-Online. Havoc][

pierre kerchner 21. Mai 2005

was folgt aus der Abmahnung bild.de wurde wegen Schleichwerbung abgemahnt ja und? hat...

Micha 20. Mai 2005

Hallo, ich habe genau dasselbe Problem nur mit einer länger zurück liegenden...



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