T-Online wegen automatischer Vertragsänderungen abgemahnt
Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt(öffnet im neuen Fenster), bezieht sich die Abmahnung "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung". T-Online schrieb nämlich eine Klausel vor, nachdem man dieser Vertragsänderung durch Passivität zustimme. Wer also innerhalb von sechs Wochen schriftlich keinen Widerspruch einlegt, hätte nach dem Willen von T-Online automatisch einer Kündigungsfrist von einem Jahr zugestimmt.
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bemängelt zudem, dass die Laufzeitverlängerung nur beiläufig in der E-Mail genannt wurde und von Werbung eingerahmt sei. So sei die Gefahr groß, dass der Empfänger die E-Mail ohne sie genau zu lesen sofort lösche. Wenn T-Online nun die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, will die Wettbewerbszentrale gegen den Provider klagen.
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