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Verbraucherzentrale warnt vor falschen Telekom-Mitarbeitern

Werber verkaufen Preselection-Verträge mit unlauteren Methoden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unlauteren Tricks beim Kampf um neue Telefonkunden. In Mainz wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Werber, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG, den Wechsel zu einem günstigeren Telefonanbieter per Preselection-Vertrag anbieten.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Werber erfragen Name und Anschrift und erbitten teilweise eine Unterschrift – angeblich als Bestätigung für das Gespräch. In Wahrheit komme mit der Unterschrift aber ein Preselection-Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande.

Wer so an der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen, darauf weist die Verbraucherzentrale eindringlich hin. Denn in der Regel enthält das Vertragsformular eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte dabei am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.


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