Medienkompetenz: BPjM berät nun Eltern und Kinder
Außerdem soll erklärt werden, wie erkannt und verhindert werden kann, dass Heranwachsende mit Medieninhalten konfrontiert werden, die nicht für sie geeignet oder womöglich gefährdend sind. Dabei geht es nicht nur um Spiele, sondern auch Medien wie Bücher, Musik-CDs und Filme. Informieren will die BPjM auch, an wen man sich wenden kann, wenn man glaubt, dass ein Medieninhalt gegen Jugendschutzbestimmungen verstößt. Dabei ist anzumerken, dass von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach eingehender Untersuchung mit USK-Siegel versehene Spiele einen Indizierungsschutz erhalten. Dies gilt nicht, wenn die USK ein Siegel verweigert, dann kann auch ein nur an Erwachsene zu verkaufendes Spiel indiziert werden.
Die Aufgabe der Bundesprüfstelle bestand bislang vorrangig darin, Medien auf ihre Jugendgefährdung zu prüfen und ggf. zu indizieren. Seit Anfang 2005 stehen dort zusätzliche Mitarbeiter zu Verfügung, die Kindern und Eltern durch entsprechende Informationen dabei helfen wollen, Risiken und Chancen im Umgang mit den neuen Medien bewusst wahrzunehmen und eine verantwortungsvolle Mediennutzung zu erlernen.
Die Orientierung im Medienalltag will die BPjM mit Fachkräften aus Jugendschutz und Medienpädagogik geben, die unter der Service-Nummer 0228-376631 montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 17:00 bis 19:30 Uhr (außer an Feiertagen) Anrufe entgegennimmt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern und Familien, von Fachkräften sowie der interessierten Öffentlichkeit sollen in Zukunft angeboten werden.
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