CDU: Kontenabruf auf das unbedingt notwendige Maß begrenzen

Forderung: Verfassungsrechtliche Grundrechte nicht verletzen

Die CDU/CSU-Fraktion macht sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit stark. In einem Antrag fordert sie von der Bundesregierung, den geplanten Kontenabruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht "auf das unbedingt notwendige Maß" zu begrenzen.

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Zudem seien die Betroffenen über derartige Vorgänge "zeitnah" zu unterrichten, um das verfassungsrechtliche Grundrecht der "informationellen Selbstbestimmung" nicht zu verletzen. Ebenso verlange die Union die Korrektur handwerklicher Fehler. So müssten die noch nicht vorhandenen technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden und eine Klärung erfolgen, "welche anderen Behörden" überhaupt als abrufberechtigt gelten.

Am sinnvollsten ist laut CDU/CSU jedoch die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform, um so die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und zugleich die Notwendigkeit von Kontenabrufen zu verringern.

Der Bankenverband hatte unter Berufung auf das Rechenzentrum der Banken behauptet, dass bereits drei Wochen nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" die Finanzämter täglich 2.000 Kontenabfragen bei den Großbanken stellen.

Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, bezweifelt allerdings die Zahlen. Sie beruhten auf einer Hochrechnung, die nichts mit der Realität zu tun habe. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft geht von völlig niedrigeren Größenordnungen aus. Von bundesweit 40 bis 50 Abfragen pro Tag, die auf das neue Gesetz zurückgehen, spricht der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar.

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