Jugendschutz: Ausnahmen für Sony PSP und Nintendo DS
Kennzeichnungspflicht wegen kleiner Datenträger aufgeweicht
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen als federführende Stelle der Obersten Landesjugendbehörden hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht der Datenträger gewährt bei Spielen für die Handhelds Sony PSP und Nintendo DS Ausnahmeregelungen. Damit zollt man den geringen Abmessungen der Datenträger und den damit einhergehenden Darstellungsproblemen Respekt.
Die Ausnahmeregelung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet und gilt für alle Produkte, die eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz mit "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" oder "Freigegeben ab sechs Jahren" erhalten haben. Bei diesen Produkten braucht das Kennzeichen entgegen der gesetzlichen Regelung nicht auf dem Datenträger angebracht zu werden.
Auch bei Produkten mit höherer Altersfreigabe muss das Kennzeichen nicht auf dem Datenträger angebracht werden - vielmehr reicht ein gut lesbarer Hinweis auf die Altersfreigabe in Textform (Frei ab 12 Jahre, Frei ab 16 Jahre oder Keine Jugendfreigabe) aus.
Diese Ausnahmeregelungen beziehen sich aber ausschließlich auf die Datenträger. Auf den Produkthüllen sind die entsprechenden Kennzeichen anzubringen, darauf weist der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V. hin.
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じ...
"Damit zollt man den geringen Abmessungen der Datenträger und den damit einhergehenden...
;)