Harsche Kritik an Anti-Spam-Gesetz von Rot-Grün
CDU/CSU: Entwurf gehört komplett überarbeitet
Das geplante Anti-Spam-Gesetz der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bisher als unzureichend kritisiert und auch nach einer Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags lassen Dr. Martina Krogmann, Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Ursula Heinen, die Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, kein gutes Haar an dem Entwurf.
Der Gesetzentwurf sei in der vorliegenden Fassung völlig untauglich, um das Problem der unverlangt zugesandten Werbe-E-Mails wirksam zu bekämpfen. Er behebt nicht das eigentliche Problem, schaffe aber sogar neue, so die beiden Oppositionspolitikerinnen.
Nach ihrer Ansicht schützt der Gesetzentwurf die Funktionsfähigkeit und die Schnelligkeit der Kommunikationsinfrastrukturen der Provider gar nicht, da das Versenden einer einzelnen Spam-E-Mail nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Eine Überflutung von Mail-Servern mit Spam wolle Rot-Grün nicht ahnden.
Das geplante Verbot der Verschleierung des kommerziellen Charakters von Werbe-E-Mails führt nach Ansicht von Krogmann und Heinen zu Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Sie schlagen vor, alle Werbe-E-Mails, die gegen das UWG verstoßen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Auch eine Zwangskennzeichnung von Werbe-E-Mails, um diese ausfiltern zu können, lehnt die CDU/CSU ab. Dies sei "völlig unsinnig - kein Spammer würde sich je daran halten".
Zudem fordern Krogmann und Heinen, auch Foren, Gästebücher, Blogs und Ähnliches vor automatisiert erstellten Werbeeinträgen zu schützen, um so das "elektronische Hausrecht" zu wahren. Ähnliches gilt für Spam auf anderen Wegen, z.B. SMS oder MMS, auch diese Bereiche will die CDU/CSU mit dem Gesetz ansprechen.
Ungeklärt sei zudem das Problem des "Phishing". "Wer arglosen Nutzern Passwörter und Transaktionsnummern entlockt, wird in Deutschland nicht bestraft", kritisieren Krogmann und Heinen weiter.
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