Bundestag will Kundenschutz bei Telefondiensten stärken
VATM: Gesetzgeber muss Weichen für einen effizienteren Verbraucherschutz stellen
Der Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geht in die parlamentarischen Beratungen. Mit der ersten Lesung des Telekommunikationsänderungsgesetzes am 15. April 2005 wird der Gesetzgeber über die Neuregelung des Kundenschutzes beraten. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob sich bei den Regelungen - etwa beim Angebot und Vertragsabschluss von Premium SMS, Preisansagen von TK-Diensten oder zur Kostenkontrolle - etwas tun wird.
Durch Beschränkung bzw. Verbot falscher Absenderkennungen soll missbräuchlichen Lockanrufen und -SMS Einhalt geboten werden. Verbindliche Vorgaben für Preisangaben, die in der Werbung noch deutlicher als bisher gekennzeichnet sein müssen, sind ebenfalls im Gespräch. "Auch Preisansagen bei höherpreisigen Diensten - etwa am Ende des Gesprächs bzw. der Ansage der beim Televoting häufig eingesetzten 0137er-Nummern oder bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten - tragen zu einer noch umfassenderen Verbraucherinformation bei", erläuterte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die Grundposition des Lobbyverbandes. Bei Abo-Diensten könne das bereits praktizierte Hand-Shake-Verfahren in Form einer zusätzlichen Bestätigungs-SMS die Transparenz über Vertragspartner und -abschluss fördern. Grützner warnt allerdings vor der geforderten Ausweitung des Hand-Shake-Verfahrens auf normale SMS-Dienste, z.B. für Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy: "Dies würde die Entwicklung innovativer Dienste ohne Missbrauchspotenzial von vornherein beschränken."
Ein Teil des Gesetzentwurfes führe nach Ansicht des Verbandes außerdem zu einem völligen Ausufern bürokratischer Detailregelungen. "Statt die großen notwendigen Wirtschaftsreformen in Deutschland endlich anzupacken, kümmern wir uns mit deutscher Gründlichkeit um vermeintliche Verbraucherschutzfragen wie etwa die gesetzliche Zwangspreisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Dabei hat der Kunde doch heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzgeberischen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten", meint Jürgen Grützner.
Es gibt allerdings Fälle zu beobachten, bei denen By-Call-Anbieter von einem auf den anderen Tag die Preise verändern und so eben für den Verbraucher die Kostenkontrolle bei fehlenden Ansagetexten abhanden kommt.
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