RegTP wird zur Bundesnetzagentur
Regulierungsbehörde auch für Strom, Gas und Eisenbahn zuständig
Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet. Die Verordnungen konkretisieren die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und wirken sich auch auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aus.
Mit den neuen Verordnungen soll sich die RegTP auch um Elektrizität und Gas kümmern, nachdem das Tätigkeitsfeld der Behörde bereits zuvor um die Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen erweitert wurde. Aus der RegTP wird dabei die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen", kurz "Bundesnetzagentur".
Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts soll stabile Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit schaffen und so die Voraussetzungen für weitere Investitionen durch die Energieversorger schaffen. Die Vorgaben sollen für einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte und so für einen umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten sorgen.
Die Regulierungsbehörde soll dabei zu einem "starken Schiedsrichter für Streitigkeiten um den Netzzugang sowie die Netzentgelte" ausgebaut werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung.
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Ich bin Betreiber 3er BHKWe und möchte meinen überschüssigen Strom nicht ins Netz...
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