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Telefonüberwachungen auch 2004 wieder stark angestiegen

Novellierung der Strafprozessordnung gefordert. Die Überwachungsmaßnahmen der Strafverfolger sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar mit Sorge. Die Zahl der Telefonüberwachungen, die nach den Paragrafen 100a(öffnet im neuen Fenster) und 100b(öffnet im neuen Fenster) Strafprozessordnung durchgeführt wurden, ist auch im Jahr 2004 weiter stark angestiegen. Dies belegen die Zahlen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
/ Ingo Pakalski
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Die Telekommunikationsunternehmen haben der Regulierungsbehörde für das Jahr 2004 insgesamt 29.017 Anordnungen gemeldet. Zum Vergleich: Im Jahre 2003 waren es 24.501, 2002 21.874 und 2001 19.896 Anordnungen. Im Verhältnis zum Jahr 1995 mit damals lediglich 4.674 Anordnungen bedeutet dies eine Zunahme von mehr als 500 Prozent in weniger als einem Jahrzehnt.

Für eine Novellierung der Strafprozessordnung fordert Schaar, dass der seit Einführung der Vorschrift regelmäßig erweiterte Straftatenkatalog nach Paragraf 100a Strafprozessordnung auf schwere Straftaten begrenzt wird. Zudem solle der gesetzliche Richtervorbehalt nicht gelockert werden und auf wenige Ermittlungsrichter konzentriert werden.

Zudem solle, um die Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen bewerten zu können, detaillierte Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden und die Benachrichtigung der Betroffenen nach Ende der Maßnahmen erfolgen bzw. die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht deutlich beschränkt werden.

Außerdem sollen Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen.


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