BMWA zu Softwarepatenten: Die Kirche im Dorf lassen
Ministerium hält Aufregung für übertrieben und hat keine formalen Bedenken
Die Folgen der Software-Patentrichtlinie werden gemeinhin überschätzt, diese Ansicht vertritt zumindest das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem vom FFII veröffentlichten Schreiben. Kritik am Verfahren im Europäischen Rat weist das Ministerium ausdrücklich zurück.
Die rein formale Verabschiedung des bereits beschlossenen Textes sei wegen der Sprachenvielfalt in der EU absolut üblich und geradezu zwingend, heißt es in dem Schreiben, das damit die besondere Situation der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Rat, den Willen des Europäischen Parlaments zu einem Neubeginn des Verfahrens und die Entscheidungen nationaler Parlamente außen vor lässt.
Das BMWA weist darauf hin, dass die Richtlinie noch noch längst nicht verabschiedet ist. In der Tat steht nun eine zweite Lesung im Europa-Parlament an, in der aber eine qualifizierte Mehrheit für Änderungen am Entwurf des Rates notwendig ist.
Die Folgen der Richtlinie selbst hält das Ministerium für weithin überschätzt. "Ich kann Ihnen versichern, dass mir eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Softwarebranche am Herzen liegt. Die vielfach geäußerten Behauptungen, Patentschutz für Software würde neu eingeführt oder ausgeweitet, sind jedoch sachlich nicht zutreffend. Bei aller Kritik im Detail sollte man 'die Kirche im Dorf lassen'", heißt es in dem Schreiben aus dem Ministerium.
An der guten Entwicklung der deutsche Softwarebranche werde sich auch durch eine internationale Harmonisierung grundsätzlich nichts ändern, heißt es mit Blick auf die geplante Richtlinie weiter. "Wir gehen in Europa ausdrücklich nicht den in der Tat eher fortschritts- und vor allem mittelstandsfeindlichen Weg wie in den USA", so BMWA-Sprecher Thomas Zuleger.
Der FFII-Vorsitzende Hartmut Pilch kritisiert die geäußerte Haltung des BMWA als "nichts sagende bis falsche Belehrungen". Es bleibe dabei, "dass das Ministerium weder bereit ist, seine usurpierte Gesetzgebungsmacht mit vom Volk gewählten Gesetzgebern zu teilen, noch die ihm damit zuwachsende gesetzgeberische Verantwortung auszufüllen. Stattdessen verstecken sich die Ministerialbeamten weiterhin hinter angeblichen Entscheidungen der Judikative und frei erfundenen EU-Verfahrensregeln", so Pilch.
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