Studie: Jugendschutz bei Computerspielen versagt
Studienleiter Heinzlmaier sieht Verantwortung vor allem bei den Eltern
Altersgrenzen, die der Jugendschutz für Computerspiele setzt, werden überhaupt nicht beachtet, so eines der Kernergebnisse einer aktuellen Jugendstudie des Hamburger Jugendmarktforschungsunternehmens tfactory.
Der Studie zu Folge haben beispielsweise bereits 21 Prozent der 11- bis 12-Jährigen, fast 50 Prozent der 13- bis 14-jährigen und 40 Prozent der 15- bis 16-Jährigen "Counter-Strike" gespielt, das nur für Erwachsene zugelassen ist. Ähnlich drastische Nutzungsdaten seien auch bei Spielen wie "Unreal", "Doom" oder "Return to Castle Wolfenstein" zu verzeichnen.
Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass der Großteil des problematischen Nutzungsverhaltens die männlichen Kinder und Jugendlichen betrifft. Einzige Ausnahme sei dabei "Counter-Strike". Durch die intensive Diskussion in den Medien zu großer Bekanntheit gekommen, sei das Spiel auch schon von 20 Prozent der Mädchen unter 18 Jahren gespielt worden.
Die Verantwortung dafür sehen die Marktforscher vor allem bei den Eltern. 80 Prozent der Jugendlichen spielen die laut tfactory "verbotenen Spiele" auf einem Computer im elterlichen Haushalt. Fast 50 Prozent der Jungen zwischen 11 und 18 Jahren spielen dabei mehr als zwei Stunden täglich. Schon im Alter zwischen 11 und 12 Jahren verbringen 36 Prozent der Kinder über zwei Stunden täglich mit dem Spiel am Computer. "Die Situation scheint total außer Kontrolle geraten zu sein", kommentiert Bernhard Heinzlmaier, Leiter der Untersuchung "TimeScout" die Ergebnisse.
"Solange die Eltern nicht mitziehen und auch in den eigenen vier Wänden für die Durchsetzung von Schutzbestimmungen sorgen, steht der Jugendschutz auf verlorenen Posten. Zudem scheinen viele Eltern überhaupt nicht zu wissen, was da im Zimmer ihrer Sprösslinge so über den Bildschirm flimmert", erklärt Heinzlmaier, der vor allem auf eine Forcierung der Elternbildung in Bezug auf Computerspiele drängt.
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Also eure Posts klingen alle gut und haben auch was wahres. Doch egal ob...
Auch das enthebt sie nicht ihrer Verantwortung. Das kann kein Gesetz, und keine...
Dazu kommt noch erschwerend, das der Verfasser dieser Klagen unrecht hat. Und, noch...
Staatliche Zensur versagt! Juhu, Ich als Volljähriger freu mich da auch noch.