WISO: T-Online unterläuft Sicherheitshinweise der Banken
Wer das Verfahren der "Online-Überweisung" nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden, heißt es aus gutem Grund in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.
Nach eigenen Angaben bietet T-Online seit Dezember 2002 die Dienstleistung "Online-Überweisung" für Webshops an. Bei T-Online selbst oder beispielsweise auch im Shop des Computerhändlers Medion kann der Kunde eine Bestellung bezahlen, indem er ein Überweisungsformular ausfüllt und dann PIN und TAN übermittelt, so WISO. Doch damit verstößt er gegen seine Sorgfaltspflicht im Onlinezahlungsverkehr und ist bei einem Missbrauch der Daten voll haftbar. Das bestätigte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gegenüber "WISO". Zum Dienst von T-Online wollte sich der Spitzenverband der deutschen Banken und Sparkassen aber nicht äußern. Nach Ansicht von WISO unterläuft der Service des Internetanbieters eindeutig die von den Instituten herausgegebenen Sicherheitsbestimmungen.
Die Zurückhaltung des ZKA stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber WISO: "Es ist unbegreiflich, dass die Banken und Sparkassen das überhaupt zulassen. Denn einerseits fordern Sie von den Kunden strikt, die PIN niemandem zu geben. Und hier sehen sie zu, wie Anbieter eine Grauzone schaffen und dem Kunden die PIN abluchsen wollen."
Zwar sind bisher sind keine Schadensfälle bekannt geworden. WISO rät dennoch allen Kunden, die den Bezahlservice bereits genutzt haben, unverzüglich ihre Online-PIN ändern.
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