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Eisenbahn - Neue Aufgaben für die RegTP

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Eisenbahnrecht. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften unterbreitet. Darin ist vorgesehen, dass die gesamte Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen in der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gebündelt wird.
/ Jens Ihlenfeld
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Die RegTP soll von Amts wegen sowohl präventiv im Rahmen der Zugangsüberwachung als auch repressiv im Hinblick auf die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften tätig werden und bei Zuwiderhandlungen entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Dazu soll bei der RegTP ein neuer Eisenbahninfrastrukturbeirat gebildet werden, der durch je neun Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates besetzt wird. Über diesen Beirat soll der Einfluss von Bundestag und Ländern in bahnpolitischen Entscheidungen gewährleistet werden. Er soll die Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen und Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit unterbreiten.

Darüber hinaus soll die Monopolkommission beauftragt werden, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb besteht.


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