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RegTP: Verschärfte Regeln für Dialer

Dialer-Zustimmungsfenster wird allgemeinverbindlich festgelegt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Regelungen im Dialer-Bereich wieder einmal verschärft, um den Verbraucherschutz zu stärken. Das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird nunmehr neu für alle Dialer-Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt.
/ Jens Ihlenfeld
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Diese verschärften Vorgaben der RegTP sind am 17. März 2005 für Neuregistrierungen in Kraft getreten. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden.

Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen. Zudem schreibt die RegTP nun vor, auch in den Zustimmungsfenstern vor Download und Installation bzw. Aktivierung des Dialers den Preis für die Inanspruchnahme anzugeben. Auch dürfen Formulierungen wie "kostenloses Zugangstool", die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren könnten, in den drei Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.

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Um Nutzer eines Dialers davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation/Aktivierung von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden. Zudem dürfen sich Dialer nun nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen.

Ein Teil der bei der Reg TP eingegangenen Beschwerden über kostenpflichtige Dialer hätte gezeigt, dass Verbrauchern bei Verwendung eines Dialers die damit verbundenen Kosten vielfach nicht bewusst seien, erläuterte dazu Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. "Viele Dialer-Anbieter haben in der Praxis den Preis für die Inanspruchnahme ihres Angebots nicht ausreichend deutlich dargestellt. Durch die verschärften Vorgaben der RegTP muss nunmehr jedem Nutzer eines Dialers eindeutig angezeigt werden, welche Kosten durch die Verwendung des Dialers auf ihn zukommen" , so Kurth.


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