Softwarepatente: Alles nur ein Missverständnis?
BMWA: Keine Gefahr durch Softwarepatente, insbesondere für kleine Unternehmen
Mit einem einheitlichen Antwortschreiben wenden sich derzeit verschiedene Mitarbeiter des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) an Software-Entwickler, die sich angesichts der Verabschiedung der Softwarepatent-Richtlinie im Europäischen Rat an das Ministerium gewandt hatten. Die Befürchtungen der Gegner der Richtlinie beruhen demnach nur auf einem "Missverständnis".
Es gehe keinesfalls um die Einführung von Softwarepatenten in Europa, denn diese seien nichts Neues. Schon seit Jahren würden Patente auf computer- oder computerprogrammbezogene Erfindungen erteilt - im Einklang mit dem bestehenden Recht, wie es unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung in dem Schreiben des BMWA heißt. Mit der Richtlinie versuche man lediglich, eine "mögliche schleichende Ausweitung der Patentierung etwa auf Geschäftsmethoden ohne jeglichen Technikbezug oder auf nicht erfinderische Computerprogrammlösungen" zu verhindern.
Auch sieht das BMWA keine Gefahren für kleine und mittlere Unternehmen durch Softwarepatente, im Gegenteil: Nicht näher genannte Beispiele würden belegen, "dass Patente gerade junge und kleine innovative Softwareunternehmen im Wettbewerb schützen, deren kreative Lösungen sonst ohne großes Aufheben von den 'großen' Wettbewerbern übernommen werden könnten.".
Lediglich einige Formulierungen im Ratstext seien aus Sicht der Bundesregierung noch verbesserungsfähig. Die Bundesregierung will sich in Brüssel für einen konkreter gefassten Technikbegriff und ein möglichst umfassendes Interoperabilitätsprivileg einsetzen, wie es auch der Bundestag fordert. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung nennt das BMWA aber nicht.
Hartmut Pilch, Softwarepatent-Kritiker vom FFII, hält das Versprechen der Bundesregierung für abstrakt und unverbindlich: "Von der zunächst entscheidenden Frage der Programmansprüche ist überhaupt nicht die Rede. Hier war eine zunächst klare Forderung des Bundestages durch Einwirken der Ministerien und einiger Koalitionsabgeordneter verwässert worden. Aus dem vorliegenden Schreiben lässt sich schließen, dass die Bundesregierung dies als einen Freibrief aufnimmt, ihre bisherige Pro-Softwarepatent-Maximalposition auch in einem Vermittlungsverfahren weiter zu vertreten", so Pilch. Spielraum bleibe allenfalls noch auf dem Nebenkriegsschauplatz des "Interoperabilitätsprivilegs" (Art 6a).
Pilch und seine Mitstreiter zweifeln derweil an der Rechtmäßigkeit der entscheidenden Ratssitzung: "Wenn auf dieser Sitzung ein gemeinsamer Standpunkt zustande kam, dann wohl nur dadurch, dass einige Delegationen für ihre Parlamente daheim Theater spielten und gegen sich selbst stimmten. Aber es erscheint fraglich, ob überhaupt eine Annahme stattfand", so Pilch weiter.
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Das ist genau der Grund, warum die Richtlinie eigentlich in eine Gegenrichtlinie...
Mag sein, aber zumindest haben die nicht ganz großkotzig behauptet, dass sie sich an 3,5...
das DDR auch ohne Sozialismus funktioniert...