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AOL Instant Messenger: Verwirrung um Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen fordern Zugriff auf alle Inhalte vom AOL Instant Messenger. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat AOL die Nutzungsbedingungen beim Einsatz des AOL Instant Messenger im Februar 2005 verändert. Die Änderung hat nun für Aufregung gesorgt, weil AOL in seinen Nutzungsbedingungen verlangt, dass alle Inhalte der Nutzer für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. AOL betont aber, dass damit keineswegs Konversationen abgehört werden sollen, die über den AOL Instant Messenger gehalten werden.
/ Ingo Pakalski
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Im Gespräch mit Golem.de gab der Online-Riese an, dass die Nutzungsbedingungen den rechtlichen Maßstäben in den USA entsprechen, wobei man berücksichtigen muss, dass der Datenschutz im US-Recht weniger stark verankert ist als etwa im deutschen oder europäischen Recht. Aber auf keinen Fall sei mit der betreffenden Formulierung in den Nutzungsbedingungen von AOL gemeint, dass Textkonversationen zwischen Nutzern vom AOL Instant Messenger überwacht werden. Dies sei technisch auch gar nicht möglich, betont AOL.

Mittlerweile hat AOL offenbar eingesehen, dass die Formulierung missverständlich ist und will diese am heutigen Dienstag entsprechend überarbeiten. Denn mit der Textpassage sei nur die Rate-a-Buddy-Funktion vom AOL Instant Messenger gemeint, bei der Nutzer Bilder veröffentlichen können und diese von anderen bewerten lassen, erklärte ein AOL-Sprecher gegenüber dem US-News-Magazin Cnet.com(öffnet im neuen Fenster).

Im Februar 2005 hatte AOL die Nutzungsbedingungen für die US-Version vom AOL Instant Messenger geändert und darin eine Passage eingefügt, wonach sämtliche mit dem AOL Instant Messenger erzeugten Inhalte von AOL für beliebige Zwecke verwendet werden dürfen.

Wie ein AOL-Sprecher im Gespräch mit Golem.de erklärte, gelten die amerikanischen Nutzungsbedingungen aber ohnehin nur, wenn der AOL Instant Messenger in der Version 5.9 eingesetzt wird und soweit es das deutsche Recht zulässt. Für die deutsche Version 5.1 vom AOL Instant Messenger gelten dementsprechend nur die deutschsprachigen Nutzungsbedingungen, in denen ein solcher Passus nicht auftaucht.

Nachtrag vom 16. März 2005 um 8:50 Uhr:
Mittlerweile hat AOL – wie angekündigt – die Nutzungsbedingungen für den AOL Instant Messenger überarbeitet und die kritisierte Passage entfernt.


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