City of Heroes: Unterliegt Marvel im Kampf gegen NCSoft?

Richter weist Großteil der Klagepunkte zurück

Bei der von Marvel gegen NCSoft und Cryptic Studios eingereichten Klage wegen angeblicher Markenverletzung durch das Superhelden-Online-Rollenspiel City of Heroes wurden vom zuständigen Richter mehr als die Hälfte der Anschuldigungen zurückgewiesen. Marvels im November 2004 erhobene Anschuldigungen bezeichnete er laut NCSoft teils als "falsch und fingiert".

Artikel veröffentlicht am ,

Der Comicbuch-Verlag Marvel Enterprises hatte behauptet, dass in City of Heroes Marvels eigene Superhelden zum Verwechseln ähnlich nachgeahmt werden können und damit eine Urheberrechtsverletzung verursacht würde. Am 9. März 2005 wies der kalifornische Richter R. Gary Klausner einige von Marvels Beispiel-Helden als falsch und fingiert zurück, da sie nicht von Spielern, sondern von Marvel selbst erschaffen wurden.

Mehr als die Hälfte der Klagepunkte von Marvel wurden laut NCSoft ebenfalls zurückgewiesen. Darunter auch Marvels Behauptung, dass die Angeklagten Marvels Marken direkt verletzt hätten und für die Urheberrechtsverletzungen der City of Heroes verantwortlich seien. Außerdem versuchten die Marvel-Anwälte erfolglos, den City-of-Heroes-Betreibern den Status des Providers im Rahmen des Digital Millennium Copyright Act wegzunehmen.

Gegen einige Klagepunkte muss sich NCSoft nun noch behaupten, sieht sich aber auf der sicheren Seite. Das Gericht soll sich bereits auf den Betamax-Fall von 1984 bezogen haben, bei dem die Filmindustrie versucht hatte, Videorekorder zu verbieten und Sony für die Aktivitäten seiner Betamax-Kunden verantwortlich zu machen.

Das Oberste Gericht urteilte damals im Betamax-Fall, dass die Technologie, sofern sie für substanziell nicht rechtsverletzende Anwendungen genutzt werden kann, von Herstellern ohne Angst vor Urheberrechtsklagen gebaut und verkauft werden dürfe. Im Fall Marvel gegen NCSoft/Cryptic soll das Gericht bereits festgestellt haben, dass das Spiel City of Heroes zu einem bedeutenden Teil nicht der Rechtsverletzung dient. Nur wenn der Betreiber sich eines bestimmten, urheberrechtsverletzenden Materials bewusst sei und nicht entferne, handle es sich um eine Rechtsverletzung.

NCSoft hat nun einige Tage Zeit, um auf die verbleibenden Marvel-Klagepunkte zu reagieren und Stellung zu beziehen. Unterdessen sammeln von Marvel enttäuschte City-of-Heroes-Fans auf der "Boykottiert Marvel"-Website weitere Stimmen und Unterstützer für einen Marvel-Kaufboykott. Ein Blick in verschiedene Foren und Blogs zeigt, dass viele Fans Marvels Klage als unverhältnismäßig sehen - außerdem gibt es immer noch das bisher unbestätigte Gerücht von Plänen eines Marvel-eigenen Online-Superheldenspiels.

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rglirehjgui34hg... 01. Feb 2006

BATMAN RULEZ mehr sag ich net :) http://www.batman.de.tp/

nf1n1ty 15. Mär 2005

ist schon eine sehr unredliche Art...nur weil man's selber nich rechtzeitig gemacht hat...

guggsdu 15. Mär 2005

...hatte ich mal einen Char, der war wie Superman angezogen. DC hat aber weder mich noch...



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