Weltverbrauchertag 2005: E-Commerce-Angebote genauer prüfen
Verbraucherschutzinformationssystem gestartet
"Zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern belegen, dass viele Online-Anbieter geltendes Recht missachten und die Kunden nur unzureichend informieren", sagte Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern. Er fordert anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2005, dass Verbraucher mehr erfahren über ihre Rechte beim Online-Kauf.
Nur so können sie sich bei Problemen wirksam zur Wehr setzen, so der Verbraucherschützer. Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, zunächst skeptisch zu sein und sich nicht von einer professionell aufgemachten Website blenden zu lassen. Anders als im realen Geschäft habe der Kunde die Ware und den Verkäufer nicht vor sich und kann sich auf sein Urteilsvermögen online weniger gut verlassen. Verbraucher sollten daher prüfen, mit wem sie den Vertrag abschließen, wo die Firma ihren Sitz hat und was im Kleingedruckten steht.
Kann man über das Internet bestellte Ware umtauschen? Welche Bezahlform ist zu empfehlen? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Antwort auf solche Fragen gibt ab sofort ein neues Verbraucherinformationssystem des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums unter www.vis.bayern.de.
"Die einzelnen Beiträge entwickelte die Verbraucherzentrale aus ihrer täglichen Beratungspraxis", erklärte Markus Saller. Die Website vermittelt Verbraucherwissen für viele alltäglichen Rechtsgeschäfte. Man kann darin zum Beispiel wichtige Details erfahren, z.B. worauf beim Online-Shopping zu achten ist, damit der Kauf kein Reinfall wird. Aber beispielsweise auch Informationen, wie sich Jugendliche vor der Schuldenfalle Handy schützen können, sind dort zu finden.