eSport-Bund fürchtet um LAN-Partys
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. März 2005 das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt. Demnach sind Internet-Cafés dann juristisch mit Spielhallen gleichzustellen, wenn in diesen Internet-Cafés Computer vor allem zum Spielen genutzt werden. Betreiber solcher Internet-Cafés müssen unter Umständen beim Gewerbeamt eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Auch darf Jugendlichen unter 18 Jahren kein Zutritt gewährt werden.
Der Deutsche eSport-Bund sieht dadurch vor allem auch die eSport-Szene in Deutschland bedroht, werden viele Internet-Cafés doch oft zu Trainingsstätten. Auch sei offen, inwieweit dieses Urteil auch auf LAN-Partys und eSport-Wettkämpfe anzuwenden ist. Die Entwicklung der eSport-Szene in Deutschland sei damit fundamental bedroht, warnt der Verband.
"Weder der Gesetzgeber noch das Bundesverwaltungsgericht scheinen sich der sehr dramatischen Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage bewusst zu sein", heißt es von Seiten des esb besorgt. "Das höchstrichterliche Urteil beruht auf gesetzgeberischen Regelungen, die für den klassischen Geldspielautomaten durchaus sinnvoll waren, aber die gesamte Natur des eSports verkennen."
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