Bericht: Handy-Branding ein Produktmangel
Bei Druck auf die Taste links unter dem Display sei sofort eine kostenpflichtige Verbindung hergestellt worden, die Taste ließ sich nicht wie bei dem Handy üblich frei programmieren. In dieser Veränderung des Gerätes erkannte das Amtsgericht Potsdam einen Mangel und verurteilte T-Mobile, den Kaufpreis von 79,95 Euro zurückzuerstatten, so die Stiftung Warentest(öffnet im neuen Fenster)
In seiner Werbung habe T-Mobile nicht auf die Veränderung hingewiesen, vielmehr sei auf den Werbeabbildungen ein Siemens A60 im Original-Zustand abgebildet. Die entsprechende Taste sei mit der Funktion "Neue SMS" belegt gewesen.
T-Mobile habe sich dem Urteil gebeugt, so die Stiftung weiter, und den Kaufpreis in Form eines Verrechnungsschecks zurückerstattet. Schließen sich andere Gerichte der Auffassung des Amtsgerichts Potsdam an, so die Stiftung Warentest, "können alle Besitzer von Branding-Handys bis zwei Jahre nach dem Kauf entweder ein voll funktionsfähiges Handy verlangen oder ihr Geld zurückfordern, wenn eine beim Originalhandy frei programmierbare Taste fest mit einer anderen Funktion belegt ist." Anders verhalte es sich hingegen dann, wenn in der Werbung auf die Veränderungen am Handy hingewiesen wird.
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