Sipgate realisiert bundesweiten Notruf über VoIP
Sipgate teilte mit, dass man damit als erster netzunabhängiger VoIP-Anbieter in Deutschland die im Telekommunikationsgesetz (TKG) in Paragraf 108 festgehaltene Verpflichtung für Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste erfülle.
Im TKG, Paragraf 108 heißt es: "Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt, ist verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 und den in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten zusätzlichen nationalen Notrufnummern bereitzustellen." Dazu gelten allerdings lange Übergangsfristen.
Das Notruf-Verfahren über VoIP von sipgate ist identisch mit dem der herkömmlichen Festnetz-Telefonie: Wird schnelle ärztliche oder polizeiliche Hilfe benötigt, können sipgate-Kunden aus ihrer Wohnung heraus einen Notruf über die 110 oder 112 auslösen. Der Hilferuf wird dann über das sipgate-Netz direkt an die nächstgelegene Notruf-Abfragestelle weitergeleitet und dort entgegengenommen.
Die Planung von sipgate sieht vor, auch eine Notruf-Lösung für die nomadische VoIP-Nutzung anzubieten. Für die Umsetzung dieser Grundfunktion setzt sipgate auf die enge Zusammenarbeit mit den Behörden von Bund und Ländern.
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


