Internet-Cafés brauchen Spielhallenerlaubnis für Spiele
Bundesverwaltungsgericht hält Erlaubnisverfahren für notwendig. Einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 6 C 11.04) zufolge kann für den Betrieb eines "Internet-Cafés" eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erforderlich sein.
Eine entsprechende Erlaubnis braucht derjenige, der eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder Spielen mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient.
Im vorliegenden Fall hatte der Bertreiber eines Berliner Internet-Cafés seinen Gästen gegen Entgelt Computer zur Verfügung gestellt, die zu Internet-Recherchen und zur Kommunikation sowie zum Spielen genutzt werden konnten.
Ist der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt, sei die Durchführung eines Erlaubnisverfahrens notwendig, auch wenn es für die Spieler keine Gewinnmöglichkeiten gebe, so das Gericht.
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