Patentprobleme für Apples iTunes?
Dabei bezieht sich Pat-rights auf das US-Patent Nr. 6,665,797(öffnet im neuen Fenster), das bereits am 9. Juli 1998 beantragt, aber erst am 16. Dezember 2003 bewilligt wurde.
ITunes erlaube es seinen Nutzern, Musik auf bis zu fünf Computern ohne erneute Zahlung abzuspielen, sofern die Computer registriert seien, so Pat-rights. Bei dieser Registrierung werde die Identität des Nutzers überprüft, der eine korrekte Apple ID und ein Passwort eingeben muss – nach Ansicht von Pat-rights eine patentwürdige Technik, die sich Apple aber nicht hat patentieren lassen.
Und das aus gutem Grund, zumindest meint dies das Unternehmen aus Hongkong, das der Ansicht ist, das eigene US-Patent Nr. 6,665,797 decke eben dieses Vorgang ab. Pat-rights wirft Apple in diesem Zusammenhang vor, das Patent absichtlich verletzt zu haben.
Apple habe auf die Vorwürfe bislang nicht reagiert, so Pat-rights, die damit drohen, eine Verfügung gegen Apple zu erwirken. Diese werde aber vor allem die iTunes-Nutzer treffen, droht Pat-rights, die ihre Titel nicht mehr in der gleichen freien Art und Weise nutzen könnten wie zuvor.
Pat-rights erwägt, Apple eine exklusive Lizenz anzubieten und kündigt zugleich erste rechtliche Schritte an. Per Anwalt werde man Apple formal über die Patentverletzung informieren und, wie es in der Pressemitteilung heißt, "eine vernünftige Lizenzgebühr von 12 Prozent der Umsätze", die Apple durch den Verkauf von Musiktiteln über iTunes sowie die iPod-Verkäufe generiert, fordern.
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