Gericht verbietet Heise Link auf Kopiersoftware-Hersteller
Im vorliegenden Fall hatten acht Plattenfirmen gegen den Verlag vor dem Landgericht München geklagt, nachdem dieser den Forderungen einer Abmahnung nicht nachgekommen war. Stein des Anstoßes war ein Artikel über die Kopiersoftware des Softwareherstellers Slysoft. In dem Text sah die Musikindustrie eine Anleitung zur Umgehung eines Kopierschutzes. Durch das Setzen eines Links auf die Seite des Herstellers habe Heise zudem für dessen hier zu Lande illegale Produkte geworben, so der Vorwurf.
Den Vorwürfen der Musikindustrie wollte das Gericht aber nicht ganz folgen. Es untersagte Heise zwar in seinem Urteil den Link zum Hersteller, aber um eine "versteckte Werbung" oder eine "Anleitung und Hilfestellung für illegale Handlungen" handelt es nach Ansicht des Gerichts nicht, so Heise(öffnet im neuen Fenster) .
Weder Heise noch die Musikindustrie gehen also als "Sieger vom Platz", wenn auch Heise einen wichtigen Teilerfolg verbuchen konnte. Denn wäre das Gericht der Argumentation der Musikindustrie gefolgt, "wäre die konkrete Diskussion über Herstellerangaben praktisch unmöglich gemacht worden und sämtliche Artikel zu dieser Thematik hätten aus dem Archiv entfernt werden müssen" , schreibt Heise-Chefredakteur Christian Persson.