EU will Finanzierung von ARD und ZDF verändern
Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden seien neue Fragen aufgeworfen worden, wie es z.B. um die Finanzierung der Online-Tätigkeiten der öffentlichen Anstalten steht. Die Kommission will dabei nicht die Online-Dienste der Anstalten prinzipiell in Frage stellen, wohl aber den Umfang dieser Tätigkeiten und ihre Finanzierung durch öffentliche Mittel. Diese soll nicht von den öffentlichen Anstalten selbst, sondern von den betreffenden Mitgliedsstaaten geregelt werden, um sicherzustellen, dass nur "Dienstleistungen einbezogen werden, die die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in gleicher Weise wie die herkömmlichen Rundfunkanstalten befriedigen", heißt es dazu in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Die drei Mitgliedsstaaten sollen in den kommenden Monaten Gelegenheit haben, ihre Bemerkungen zu diesen vorläufigen Auffassungen vorzutragen. Dann will die Kommission mit den Mitgliedsstaaten in Gesprächen erörtern, welche Änderungen notwendig sind, um die Rolle und Finanzierung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klarzustellen. "Wenn die Mitgliedsstaaten die entsprechenden Maßnahmen erlassen, wird die Kommission diesen Fall zu den Akten legen."
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) sieht im Vorgehen der Kommission "einen richtungsweisenden Erfolg der VPRT-Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den wettbewerbswidrigen Einsatz der Rundfunkgebühren in Deutschland".
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