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Suchmaschinenbetreiber gründen freiwillige Selbstkontrolle

Erstes anbieterübergreifendes, bundesdeutsches Suchmaschinen-Organ. Die großen in Deutschland aktiven Suchmaschinenanbieter haben zwecks Selbstkontrolle unter dem Dach der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter" (FSM) das erste anbieterübergreifende, bundesdeutsche Suchmaschinen-Organ gegründet. Dennoch sind die Großen damit ein Nachzügler, denn bereits im Mai 2004 entschlossen sich die vier deutschsprachigen Suchmaschinen Abacho, Apollo7, crossbot und Sharelook zur Bindung ihrer Arbeit an einen von der Bertelsmann-Stiftung entworfenen Verhaltenskodex.
/ Christian Klaß
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Zu den Gründungsmitgliedern der Selbstkontrolle zählen AOL Deutschland, Google Inc. mit seinem Angebot www.google.de(öffnet im neuen Fenster) , Lycos Europe mit seinen Suchdiensten Lycos Search(öffnet im neuen Fenster) , Fireball(öffnet im neuen Fenster) , Hot Bot(öffnet im neuen Fenster) und Paperball(öffnet im neuen Fenster) , MSN Deutschland mit der MSN Suche(öffnet im neuen Fenster) , t-info(öffnet im neuen Fenster) , T-Online(öffnet im neuen Fenster) und Yahoo Deutschland(öffnet im neuen Fenster) . Das erklärte Ziel der FSM ist es, den Verbraucherschutz sowie den Kinder- und Jugendschutz im Internet zu verbessern.

Die FSM hat dazu gemeinsam mit den Suchmaschinenanbietern zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex des Vereins einen speziellen Sub-Kodex entwickelt, zu dessen Einhaltung sich die beteiligten Anbieter verpflichtet haben. Der Sub-Kodex basiert dabei auf dem von der Bertelsmann Stiftung verfassten Code of Conduct , den auch Abacho, Apollo7, crossbot und Sharelook unterstützen.

Dieses Selbstregulierungsinstrument sieht unter anderem vor, dass Nutzern besser erklärt wird, wie Suchmaschinen arbeiten und sich finanzieren, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden und dass illegale Inhalte aus den Trefferlisten entfernt werden. In Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben die Suchmaschinen-Anbieter ein Verfahren entwickelt, um von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzte Websites aus den Ergebnislisten herauszufiltern.

Im Unterschied etwa zu Filmen oder Computerspielen betreffen die Jugendschutzbestrebungen bei Suchmaschinen nicht nur Nutzer unter 18 Jahren, weil derartige Inhalte generell aus dem Index entfernt werden. Somit können ausgefilterte Inhalte per Suchmaschine auch nicht mehr von volljährigen Personen gefunden werden, weil die Suchmaschinenbetreiber bislang keinen Suchindex speziell für Erwachsene anbieten. Das führt dazu, dass sich Kunden solcher Suchmaschinen vielfach bevormundet fühlen und den Betreibern Zensurvorwürfe machen.

Der Verhaltenskodex und die dazugehörige Verfahrensordnung sind auf der Webseite der FSM(öffnet im neuen Fenster) abzurufen. Der Sub-Kodex soll im Laufe des 24. Februar 2005 ebenfalls online gehen.


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