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Bundestag gegen Softwarepatente

Bundesregierung soll sich für Änderungen der geplanten Richtlinie einsetzen. Wie erwartet hat sich der Deutsche Bundestag gegen die Einführung von Softwarepatenten in Europa augesprochen. Ein entsprechender interfraktioneller Antrag, der die im Mai 2004 im Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie kritisiert und die Bundesregierung auffordert, auf entsprechende Änderungen hinzuwirken, wurde jetzt vom Parlament beschlossen.
/ Jens Ihlenfeld
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Dem fraktionsübergreifenden Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" hatte zuvor schon der Rechtsausschuss einstimmig zugestimmt und seinen Beschluss im Bundestag empfohlen. Dem folgte jetzt der Bundestag und nahm den Antrag an.

Der Antrag ( Bundestagsdrucksache 15/4403(öffnet im neuen Fenster) ) fordert die Bundesregierung auf, auf deutliche Änderungen an der derzeit zur Abstimmung im Europäischen Rat vorliegenden Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen hinzuwirken.

Gehe die Patentierbarkeit von Computerprogrammen zu weit, sei zu befürchten, dass sich dies negativ auf die Innovationsdynamik auswirke und zu neuen Rechtsunsicherheiten insbesondere für Open-Source-Konzepte führe, heißt es in dem Antrag. Zwar wird grundsätzlich die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen begrüßt. Der Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene weise für zentrale Fragen aber keine hinreichenden Lösungen auf.

Im Fokus steht dabei die Definition des technischen Beitrags einer computerimplementierten Erfindung als Voraussetzung ihrer Patentierbarkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse daher die Definition des technischen Beitrages so genau wie möglich gefasst werden, um eine ausreichende Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis zu erreichen und insbesondere die Patentierung von so genannten Trivialpatenten zu verhindern.

Dem Antrag zufolge soll die Darstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Informationen keinen technischen Beitrag darstellen, selbst wenn dafür technische Vorrichtungen verwendet werden. Eine derartige, einschränkende Definition fehle aber im Ratsvorschlag, heißt es im Antrag, den die im Bundestag vertretenen Fraktionen gemeinsam erarbeitet haben.

Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, bei kommenden Debatten und Maßnahmen zur Reform des Schutzes geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich verstärkt standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte sowie die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen zu berücksichtigen sowie den begonnenen Dialog mit kleinen und mittleren Softwareunternehmen, der Open-Source-Gemeinde sowie mit anderen zivilgesellschaftlichen Vertretern fortzusetzen und zu intensivieren.

Ganz genau soll die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Beratung des Richtlinienentwurfs auf europäischer Ebene auf eine Änderung drängen. Dies bezieht sich vor allem auf eine exakte Definition des "Begriffs Technik", die sich an der Technikdefinition des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren soll. Schon durch diese Definition müsse sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Erfindungen, deren technischer Beitrag allein in der Datenverarbeitung liegt, nicht patentiert werden können.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Dezember 2004 bereits angekündigt, den Forderungen des Antrags nachkommen zu wollen: "Wir werden weiter konstruktiv mitarbeiten, um eine Lösung zu suchen, die allen Beteiligten noch besser gerecht wird als der Beschluss vom Mai dieses Jahres. Dabei werden wir auch die inzwischen formulierte Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene einbringen."


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