SlySoft mahnt Musikindustrie ab
SlySoft wehrt sich gegen die Formulierung: "Heise ermöglicht dem vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller aber nicht nur die hier verbotene Verbreitung seiner illegalen Software ..." . Diese seien gleich in mehrfacher Hinsicht nachweislich unwahr.
Insbesondere "Flucht in die Karibik" oder "Hersteller illegaler Software" stellt nach Ansicht der Kanzlei Wolf, die SlySoft vertritt, einen strafbaren rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb, eine kreditgefährdende Äußerung und einen unlauteren Wettbewerbsverstoß dar. SlySoft-Chef Giancarlo Bettini ließ daher dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und dem IFPI über die Kanzlei Wolf eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zustellen.
SlySoft verlangt nun von der IFPI, die Verbreitung dieser Unwahrheiten zu unterbinden, die entsprechenden Behauptungen von der IFPI-Website zu entfernen sowie dies auch noch in Form einer Pressemitteilung zu widerrufen. Ferner will SlySoft den Verband auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, den SlySoft selbst für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung stellen will.