EU-Kommission gegen Vodafone und T-Mobile
Zu hohe internationale Roaming-Gebühren für Mobiltelefone in Deutschland
Die Europäische Kommission vermutet bei Vodafone und T-Mobile den Missbrauch von Monopolmacht. Die Kommission hat dabei insbesondere die hohen Gebühren beanstandet, die von T-Mobile und Vodafone anderen Mobilfunkbetreibern für internationale Roaming-Dienste auf Großabnehmerebene berechnet werden.
Ausländische Mobilfunkbetreiber müssen Anbietertarife für die Nutzung der deutschen Netze von T-Mobile und Vodafone bezahlen, wenn ihre eigenen Abonnenten ihre Mobiltelefone in Deutschland gebrauchen. In der Regel werden die hohen Preise an die Verbraucher weitergereicht.
Die Kommission hatte am 2. Juli 2004 bereits zwei ähnliche Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die Mobilfunkbetreiber Vodafone und O2 gesandt.
Mit ihrem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden. Man habe es durch ihre Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden könne und wolle nun verhindern, dass diese Errungenschaft durch hohe Roaming-Gebühren neutralisiert werden, begründet die Kommission ihren Schritt.
Die Untersuchungen der Kommission weisen darauf hin, dass T-Mobile zwischen 1997 und wenigstens Ende 2003 seine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt der Erbringung internationaler Roaming-Dienste an Großabnehmer über sein eigenes Netz missbraucht hat. Der Missbrauch bestand darin, "dass den europäischen Mobilnetzbetreibern unbillige, überhöhte Anbietertarife berechnet wurden". Hinsichtlich der von Vodafone von Anfang 2000 bis zumindest Ende 2003 berechneten Anbietertarife ist die Kommission zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt.
Zudem waren die Tarife für Roaming-Anrufe wesentlich höher als die Preise, die von T-Mobile und Vodafone für die Anrufe deutscher Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern auf ihren jeweiligen Netzen berechnet werden.
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird die vorläufige Haltung der Kommission zu der Verletzung der Wettbewerbsregeln dargelegt. T-Mobile und Vodafone erhalten damit Gelegenheit, auf die bisherigen Ergebnisse der Kommission schriftlich und mündlich zu antworten. Einem Endergebnis des Verfahrens greifen diese Untersuchungsergebnisse aber nicht voraus.
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war doch der Konzern, der sich die Vernichtung deutscher Firmen mit deutschen...