Elektonische Steuererklärung: Elster-Server überlastet
Im Moment scheinen die eingesetzten Server der Last des Ansturms nicht gewachsen zu sein. So hat sogar das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats Januar 2005 um zwei Tage verlängert. Normalerweise müssten diese bis zum 10. Februar 2005 vorliegen, nun ist der 12. Februar 2005 einmalig das maßgebliche Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Säumniszuschläge erhoben.
Auf der Elster-Website steht wörtlich: "Aktueller Hinweis – eingeschränkte Verfügbarkeit: Unsere Server sind derzeit leider überlastet. Bitte senden Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Lohnsteuer-Anmeldung erst am 11. oder 12.02.2005. Ein Verspätungszuschlag für die verspätete Übermittlung wird nicht festgesetzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!"
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, BStBl I S. 710) ist § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG geändert. Danach hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Änderung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und gilt für alle Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.
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