Regierung will Rechte von Handy-Nutzern stärken (Update)

Gesetzentwurf zielt auf SMS-Dienste und Call-by-Call-Anbieter ab

Das Bundeskabinett hat jetzt wie vorab berichtet den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Vor allem der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern soll gestärkt werden.

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Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen bei der Inanspruchnahme so genannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen und so die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert werden. Kurzwahldienste werden vor allem für "Premium-SMS" oder "Klingelton-Abos" genutzt.

Im Einzelnen sollen Anbieter von Kurzwahldiensten künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Zudem sollen die Aboverträge jederzeit kündbar sein.

Der Verbraucher soll zudem einen Hinweis verlangen können, wenn die Entgeltansprüche aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten. Zudem soll bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.

Zudem sollen in Zukunft bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (so genannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es auch, im Interesse der Telekommunikationswirtschaft unseriösen Anbietern so weit wie möglich Einhalt zu gebieten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.

Die Grünen drängen einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge aber auf Nachbesserungen. Vor allem die Preisuntergrenzen sollen gestrichen werden.

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