Bußgeld für Spam geplant
CDU/CSU will auch Kommentar-Spam bestrafen
Mit der Änderung des Teledienstegesetzes will die Bundesregierung stärker gegen Spam vorgehen und "eine ärgerliche Lücke bei der Bekämpfung unerwünschter kommerzieller E-Mails" schließen. Geplant ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro für Spammer. Der CDU geht der Vorschlag aber noch nicht weit genug.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden kann, wer seine Identität oder den kommerziellen Charakter der Nachricht in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail verschleiert.
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Ein Vorgehen gegen Spam könne nur dann erfolgreich sein, wenn rechtliche, wirtschaftliche und technische Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit optimal miteinander verzahnt werden, erklärt dazu Hubertus Heil, Sprecher der Arbeitsgruppe für Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion. Erforderlich sei ein abgestimmtes Vorgehen, das Service Provider, Verbraucher und den Staat als Akteur auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einschließt.
Das 2004 geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt in Paragraf sieben ausdrücklich klar, dass jedes, ohne Einwilligung des Adressaten erfolgte vorsätzliche Versenden elektronischer Werbe-E-Mails rechtswidrig ist und verbietet auch, die Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen.
Allerdings reiche die Verschleierung von Identität und kommerziellem Charakter alleine nicht für einen Straftatbestand aus, so Heil, der anmerkt: "Außerdem müssten dann die Staatsanwaltschaften jeden möglichen Verstoß ermitteln und wären in kürzester Zeit überlastet." Daher muss eine Stelle bundesweit für diese Ordnungswidrigkeiten zuständig sein, beispielsweise die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. "Wir hoffen, dass die Länder sich dieser Notwendigkeit und Chance nicht verschließen werden."
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