Bußgeld für Spam geplant
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden kann, wer seine Identität oder den kommerziellen Charakter der Nachricht in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail verschleiert.
Ein Vorgehen gegen Spam könne nur dann erfolgreich sein, wenn rechtliche, wirtschaftliche und technische Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit optimal miteinander verzahnt werden, erklärt dazu Hubertus Heil, Sprecher der Arbeitsgruppe für Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion. Erforderlich sei ein abgestimmtes Vorgehen, das Service Provider, Verbraucher und den Staat als Akteur auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einschließt.
Das 2004 geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt in Paragraf sieben ausdrücklich klar, dass jedes, ohne Einwilligung des Adressaten erfolgte vorsätzliche Versenden elektronischer Werbe-E-Mails rechtswidrig ist und verbietet auch, die Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen.
Allerdings reiche die Verschleierung von Identität und kommerziellem Charakter alleine nicht für einen Straftatbestand aus, so Heil, der anmerkt: "Außerdem müssten dann die Staatsanwaltschaften jeden möglichen Verstoß ermitteln und wären in kürzester Zeit überlastet." Daher muss eine Stelle bundesweit für diese Ordnungswidrigkeiten zuständig sein, beispielsweise die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. "Wir hoffen, dass die Länder sich dieser Notwendigkeit und Chance nicht verschließen werden."
Heil zeigt sich aber darüber im Klaren, dass man dem Problem so nicht ernsthaft zu Leibe rücken kann: "Wir sind uns bewusst, dass die Durchsetzung der neuen Regelungen gegenüber der Mehrheit der Versender im außereuropäischen Ausland schwierig bleibt." Man soll aber auch auf internationaler Ebene ein Signal für andere Staaten setzen, bis ergänzende internationale Regelungen erfolgen.
Die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann, kritisierte vor allem das langsame Handeln der Fraktionen von SPD und den Grünen: "Der Gesetzentwurf greift nun endlich diejenigen Anregungen aus dem Unions-Antrag vom März letzten Jahres auf, die der nationale Gesetzgeber schon damals hätte verwirklichen können. Das betrifft vor allem eine Bußgeldbewehrung bei Verwendung manipulierter Header", so Krogmann.
Dennoch fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nachbesserungen: Dazu zählt ein konsequentes Vorgehen gegen Zeitgenossen, die Foren, Gästebücher und Ähnliches mit Werbebotschaften überfluten, um gute Platzierungen bei Suchmaschinen zu erzielen sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Betreiber von Foren oder Gästebüchern gegen die Werbe-Okkupanten. Zudem müsse Rechtssicherheit für die Provider bei der Herausfilterung von Spam im Hinblick auf die Paragrafen 303a und 206 StGB (Datenveränderung, Unterdrückung anvertrauter Sendungen) geschaffen werden. Zudem fordert Krogmann Schadensersatzansprüche für Provider gegenüber den Urhebern sowie den Betreibern der durch Spam beworbenen Webseiten.
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