RegTP sagt Spam den Kampf an
Behörde bei E-Mail-Spam zumeist machtlos - Telefon- und Fax-Spam im Visier
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will gegen Spam in Verbindung mit Rufnummernmissbrauch vorgehen. Dabei hat die RegTP unaufgeforderte Versendung von Werbung in Form von Telefax-Übermittlungen, Telefon-Anrufen, E-Mails oder SMS an Verbraucher und Unternehmen im Blick.
Entsprechende Zusendungen an Verbraucher, mit denen kein dauerhaftes Geschäftsverhältnis besteht oder an Empfänger, die dem Empfang der Werbung nicht zugestimmt haben, stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Die RegTP kann hier seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt. Dies ist bei E-Mail-Spam allerdings selten der Fall.
In einem eklatanten Fall hat die RegTP einem Unternehmen, das in den vergangenen Monaten in gravierendem Ausmaß unverlangte Werbefaxe versendet hat, das Geschäftsmodell untersagt. Dabei wurde ein Telefax eines angeblichen Dr. Guido Homburg weitflächig versandt, in dem ein kostenloser Faxabruf beworben wurde, mittels dessen Outletcenter-Adressen angeblich abgefragt werden konnten. Wurden diese Informationen per Faxabruf abgefragt, erhielt man keine konkreten Outletcenter-Adressen, sondern einen Werbetext, der auf einen weiteren Faxabruf, nunmehr auf eine hochpreisige 0190er-Mehrwertdiensterufnummer, verwies. Dem Empfänger der Werbung stehen dann nach dem UWG bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, die zivilrechtlich einzuklagen wären, so die RegTP.
"Wir wollen gegen das Unwesen des Spamming mit den Mitteln des TKG weiterhin konsequent vorgehen. Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung von uns allen, die große ökonomische Schäden verursacht. Die Spammer vertrauen darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist. Daher setzen wir mit unserem heutigen Schritt unsere juristische Linie fort, ein derartiges Geschäftsmodell durch unser präventives Handeln zu untersagen. Die Regulierungsbehörde will bewusst alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit öffentlich-rechtlichen Untersagungen dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen", kündigt RegTP-Präsident Matthias Kurth an. Dabei betonte Kurth, dass sich die vorgenommene Untersagungsverfügung in eine Reihe anderer Missbrauchsfälle einfüge, bei denen die Behörde auch Unterstützung durch die zuständigen Verwaltungsgerichte erfahren habe. Das Verwaltungsgericht Köln habe schon im vergangenen Jahr Klagen gegen entsprechende Untersagungsverfügungen zurückgewiesen.
Telefon-Spamming kommt nach den Kenntnissen der RegTP im Wesentlichen in zwei Erscheinungsformen vor: Zum einen gibt es so genannte Ping- oder auch Lock-Anrufe. Dabei werden Anrufe zu Telefonanschlüssen generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer 0137er-Rufnummer. Zum anderen kommt Telefon-Spamming auch in der Art von Gewinnspielen vor, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass man einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen hätte.
Die RegTP hat seit August 2003 unter anderem mehrere Geschäftsmodelle untersagt und die Abschaltung von 247 Rufnummern angeordnet. Auf ihrer Webseite hat die RegTP jetzt zudem eine Liste der von ihr ergriffenen Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch veröffentlicht.
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Noch besser: Anrufbeantworter vorschalten und alle Freunde/Verwandten davon...