RegTP sagt Spam den Kampf an

Behörde bei E-Mail-Spam zumeist machtlos - Telefon- und Fax-Spam im Visier

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will gegen Spam in Verbindung mit Rufnummernmissbrauch vorgehen. Dabei hat die RegTP unaufgeforderte Versendung von Werbung in Form von Telefax-Übermittlungen, Telefon-Anrufen, E-Mails oder SMS an Verbraucher und Unternehmen im Blick.

Artikel veröffentlicht am ,

Entsprechende Zusendungen an Verbraucher, mit denen kein dauerhaftes Geschäftsverhältnis besteht oder an Empfänger, die dem Empfang der Werbung nicht zugestimmt haben, stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Die RegTP kann hier seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt. Dies ist bei E-Mail-Spam allerdings selten der Fall.

In einem eklatanten Fall hat die RegTP einem Unternehmen, das in den vergangenen Monaten in gravierendem Ausmaß unverlangte Werbefaxe versendet hat, das Geschäftsmodell untersagt. Dabei wurde ein Telefax eines angeblichen Dr. Guido Homburg weitflächig versandt, in dem ein kostenloser Faxabruf beworben wurde, mittels dessen Outletcenter-Adressen angeblich abgefragt werden konnten. Wurden diese Informationen per Faxabruf abgefragt, erhielt man keine konkreten Outletcenter-Adressen, sondern einen Werbetext, der auf einen weiteren Faxabruf, nunmehr auf eine hochpreisige 0190er-Mehrwertdiensterufnummer, verwies. Dem Empfänger der Werbung stehen dann nach dem UWG bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, die zivilrechtlich einzuklagen wären, so die RegTP.

"Wir wollen gegen das Unwesen des Spamming mit den Mitteln des TKG weiterhin konsequent vorgehen. Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung von uns allen, die große ökonomische Schäden verursacht. Die Spammer vertrauen darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist. Daher setzen wir mit unserem heutigen Schritt unsere juristische Linie fort, ein derartiges Geschäftsmodell durch unser präventives Handeln zu untersagen. Die Regulierungsbehörde will bewusst alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit öffentlich-rechtlichen Untersagungen dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen", kündigt RegTP-Präsident Matthias Kurth an. Dabei betonte Kurth, dass sich die vorgenommene Untersagungsverfügung in eine Reihe anderer Missbrauchsfälle einfüge, bei denen die Behörde auch Unterstützung durch die zuständigen Verwaltungsgerichte erfahren habe. Das Verwaltungsgericht Köln habe schon im vergangenen Jahr Klagen gegen entsprechende Untersagungsverfügungen zurückgewiesen.

Telefon-Spamming kommt nach den Kenntnissen der RegTP im Wesentlichen in zwei Erscheinungsformen vor: Zum einen gibt es so genannte Ping- oder auch Lock-Anrufe. Dabei werden Anrufe zu Telefonanschlüssen generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer 0137er-Rufnummer. Zum anderen kommt Telefon-Spamming auch in der Art von Gewinnspielen vor, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass man einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen hätte.

Die RegTP hat seit August 2003 unter anderem mehrere Geschäftsmodelle untersagt und die Abschaltung von 247 Rufnummern angeordnet. Auf ihrer Webseite hat die RegTP jetzt zudem eine Liste der von ihr ergriffenen Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch veröffentlicht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
40 Jahre
M.U.L.E. ist das beste Computerbrettspiel der Welt!

Ressourcen sammeln, Handel betreiben: M.U.L.E. war eine Revolution! Golem.de prüft, ob der Spieleklassiker 40 Jahren später noch Spaß macht.
Von Andreas Altenheimer

40 Jahre: M.U.L.E. ist das beste Computerbrettspiel der Welt!
Artikel
  1. OpenAI: Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store
    OpenAI
    Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store

    Nur einen Tag, nachdem OpenAI ChatGPT für Entwickler geöffnet hat, lassen sich Angebote finden, die es nicht geben dürfte.

  2. AVM: Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht zum Einsatz
    AVM
    Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht "zum Einsatz"

    Huawei hat einen großen Patentpool zu Wi-Fi 6. Fritzbox-Hersteller AVM hat die Patente nach eigenen Angaben in seinen Wi-Fi-6-Routern nicht genutzt, will sie aber dennoch für ungültig erklären lassen.

  3. LTE: Kaum weniger Funklöcher in Deutschland
    LTE
    Kaum weniger Funklöcher in Deutschland

    Während bei 5G viel ausgebaut wurde, haben die Netzbetreiber zu wenig LTE-Funklöcher geschlossen. Das ergab zumindest eine Auswertung von Verivox.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • War Hospital 21,59€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /