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Telekom zahlt $120 Millionen in US-Sammelklageverfahren

Vergleich ohne Anerkenntnis eines Fehlverhaltens. Die Deutsche Telekom hat sich mit den Klägervertreter im Prospekthaftungs-Sammelklageverfahren in den USA jetzt auf einen Vergleich geeinigt, ohne dabei ein Fehlverhalten anzuerkennen. Nach der Vergleichsvereinbarung mit den Klägervertretern in den USA vor dem United States District Court for the Southern District of New York zahlt die Telekom rund 120 Millionen US-Dollar.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Vereinbarung bedarf zu ihrem Wirksamwerden der Zustimmung durch den zuständigen Richter und umfasst alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht werden.

Man sei nach wie vor fest davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet sind, so die Telekom. Entsprechend enthalte die Vereinbarung die ausdrückliche Feststellung, dass die Deutsche Telekom weder einen Gesetzesverstoß noch ein Fehlverhalten einräumt. Mit der Beendigung des US-Sammelklageverfahrens durch einen Vergleich wolle man die erheblichen Kosten und Belastungen, die Bindung von Management-Kapazitäten und insbesondere die Unwägbarkeiten vermeiden, die für das Unternehmen mit einem sonst unter Umständen möglichen langwierigen Geschworenenprozess in New York verbunden sein würden.


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