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Raubkopieanbieter bei eBay aufgeflogen und verurteilt

Zivilverfahren: Täter muss 16.500 Euro Strafzahlung leisten. Im Rahmen des Urteils aus einem Zivilrechtsverfahren muss nun ein Raubkopierer 16.500 Euro an Strafzahlung leisten. Er hatte wiederholt bei eBay illegale Filmkopien angeboten. Im Vorfeld hatte der Mann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, gegen die er danach mehrfach verstoßen hatte.
/ Christian Klaß
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Unter dem Pseudonym "karol_cccp" stellte der aus Giessen stammende Mann zahlreiche Raubkopien von aktuellen Kinofilmen wie "Troja" und "Last Samurai" bei der Auktionsplattform eBay ein. Nach Sperrung der Auktionen und der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trat er dann auch noch direkt in Kontakt mit Bietern auf DVDs anderer Verkäufer und bot diesen per E-Mail seine Raubkopien an, darunter "I, Robot" und "Spiderman 2".

Durch Testkäufe wurde das Angebot überprüft und die von ihm zugesandten Filme als Raubkopien identifiziert. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden 251 CDs und DVDs mit Raubkopien entdeckt. Die Strafverfahren sind anhängig, so dass zu vermuten ist, das hier noch einmal weitere Sanktionen auf den bislang nur zivilrechtlich belangten Täter zukommen.


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