Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor

Einstweilige Verfügung erwirkt. Dialerschutz.de hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Unternehmen Universal Boards GmbH & Co KG und dessen Geschäftsführer erwirkt. Damit geht Dialerschutz.de nach eigenen Angaben gegen den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen.
/ Andreas Donath
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der Universal Boards GmbH & Co KG und ihrem Geschäftsführer wurde durch das Gericht unter anderem verboten, unter der Domain "dialer-schutz.org" gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wurde der GmbH untersagt, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt. Die Universal Boards GmbH & Co KG – die nach Angaben von Dialerschutz.de bisher vor allem für Dialer-Angebote bekannt war – startete im Dezember 2004 unter der Domain "dialer-schutz.org" eine Seite, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten. Dabei wurde nach Darstellung der Kläger bei den Besuchern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt, sie seien auf der "echten" Seite Dialerschutz.de gelandet. In wechselnden Layouts wurde ihnen unter anderem versprochen, sie erhielten nach der Bezahlung "weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen", "wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGB's etc.)", "Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc." – also Informationen, die es bei Dialerschutz.de tatsächlich gibt. Eine Überprüfung seitens der Kläger ergab allerdings, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org gar nicht zu finden waren.

Nachdem die Universal Boards GmbH ihre Seite auch in Form eines Partnerprogramms vertrieb, also Webmaster das Angebot auf ihren jeweiligen Seiten bewerben sollten, sah sich Dialerschutz.de zu rechtlichen Schritten gezwungen – zum ersten Mal in seiner dreijährigen Geschichte.

Weil eine Abmahnung erfolglos blieb, erwirkte Dialerschutz.de vor dem Landgericht München I eine entsprechende einstweilige Verfügung. Damit wurde der Universal Boards die Verwendung der Domain dialer-schutz.org untersagt. Ebenfalls wurde dem Unternehmen verboten, "im geschäftlichen Verkehr im Bereich Informationen über Einwählprogramme ins Internet, Mehrwertdienste, Servicenummern und/oder über den Missbrauch von diesen die Zeichen Dialerschutz und/oder Dialer-Schutz zu benutzen oder damit zu werben."

Das Gericht kam zur Auffassung, dass hierbei eine Verwechslungsgefahr mit dem Werktitel Dialerschutz.de bestehe. "Die glaubhaft gemachte hohe Bekanntheit der unter der Bezeichnung "dialerschutz" betriebenen Webseiten des Antragstellers begründet vorliegend für dieses Zeichen Werktitelschutz und hinreichende Kennzeichnungskraft" , heißt es in der Begründung des Gerichts. (LG München I, Az 33 O 24216/04).


Relevante Themen