Landgericht München bestätigt Urheberrechtsabgaben auf PCs
Fujitsu Siemens Computers unterliegt im Streit um pauschale Urheberrechtsabgaben
Im Streit um pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs musste Fujitsu Siemens Computers vor dem Landgericht München eine Schlappe einstecken. Das Gericht legte eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von 12,- Euro fest. Fujitsu Siemens Computers will nun wahrscheinlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften fordern Abgaben auch auf PCs, während Unternehmen darin Standortnachteile sehen, schließlich werden entsprechende Abgaben in anderen Ländern, auch dem benachbarten europäischen Ausland nicht erhoben. Die Unternehmen hoffen dabei auf ein Eingreifen der Politik.
"Es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften auf Grund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen, ohne dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Abgabenpflicht in der digitalen Informationsgesellschaft macht. Wir fürchten von dem Urteil eine fatale Signalwirkung auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Urheberrechtsnovelle", erklärt Bernd Bischoff, Präsident und CEO von Fujitsu Siemens Computers.
Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts hatte im Februar 2003 eine Abgabe von 12,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer auf PCs vorgeschlagen. Diese wird aber von den PC-Herstellern prinzipiell abgelehnt. Daraufhin war Fujitsu Siemens Computers von der Verwertungsgesellschaft Wort vor dem Landgericht München auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs verklagt worden. "Eine De-facto-Steuer auf den PC ist für die deutsche Wirtschaft außerdem ein Signal in die völlig falsche Richtung", so Bischoff weiter.
Fujitsu Siemens Computers ist, wie auch andere PC-Hersteller und der Branchenverband Bitkom, der Auffassung, dass bereits das derzeitige Recht den Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften keine hinreichende Grundlage gibt, Urheberrechtsabgaben für PCs zu fordern. Anders als etwa Scanner und CD-Brenner diene der PC seiner Zweckbestimmung nach nicht in erster Linie als Kopiergerät, so dass nach Meinung der Hersteller keine Abgabenpflicht bestehe.
Für die als Kopiergeräte eingestuften Scanner werden von den Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften mindestens 10,23 Euro, für CD-Brenner und DVD-Brenner gemäß Tarif 7,50 Euro bzw. 9,21 Euro fällig.
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...hiermit das Urheberrecht auf meine Existenz. Oder habe ich damit auch schon wieder...
Achja aber mächtig Kampagne machen gegen Raubkopierer jetz gehts aber los hier ich glaub...
siehe meinen beitrag: https://forum.golem.de/phorum/read.php?f=44&i=8044&t=7925 p.s. und...
Habe mir gerade die o.g. Abgabe patentieren lassen! Und nun zahlt mal schön ... Ihr...