RegTP will WiMAX-Frequenzen vergeben
Die RegTP stellt dabei auch ein neues und flexibles Zuteilungsverfahren, ein so genanntes "Licensing Light", zur Diskussion. Damit soll ein schneller und unbürokratischer Marktzutritt sowie eine weitestgehend störungsfreie Frequenznutzung ermöglicht werden. Werden Anträge gestellt, die auf Grund der vorgesehenen technischen Parameter oder der örtlichen Nähe der Einsatzbereiche zu einer Interessenkollision führen könnten, wird den Antragstellern Gelegenheit gegeben, einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ziel ist es, dass möglichst alle Antragsteller entsprechend ihrem Bedarf mit Frequenzen versorgt werden können, ohne dass ein besonderes Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.
Die Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich sind für breitbandige, drahtlose Verteilsysteme gedacht, mit denen z.B. schnelle, funkgestützte Internetzugänge oder auch Übertragungswege zwischen WLAN-Knoten und dem Internet realisiert werden. Die Nachfrage nach Frequenzen für diese Nutzungsmöglichkeiten sei insbesondere durch die neu entwickelten WiMAX-Systeme stark angestiegen. WiMAX soll dazu beitragen, dass DSL-Anschlüsse auch über weitere Distanzen drahtlos realisiert werden können.
"Damit eröffnet sich ebenso die Chance für mehr Wettbewerb im Breitbandzugangsmarkt auch in den Regionen, die durch DSL noch nicht abgedeckt werden können" , so RegTP-Präsident Matthias Kurth.
Zudem gab die RegTP jetzt die Vergabe von Frequenzzuteilungen für den weitbandigen Bündelfunk im Frequenzbereich 451,00 bis 455,74 MHz und 461,00 bis 465,74 MHz bekannt. Damit ist ein Großteil des für den weitbandigen Bündelfunk vorgesehenen Frequenzspektrums vergeben worden.
Zum Zuge kamen dabei die Inquam Deutschland GmbH und die T-Mobile Deutschland GmbH, da keine anderen Unternehmen Anträge eingereicht haben. Die Frequenzen werden für weitbandige Bündelfunknetze zur überwiegend firmeninternen Mobilkommunikation genutzt.
Die Frequenzzuteilungen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet.



