Öffentliche IT-Ausschreibungen künftig ohne Intel-Nennung
Im Rahmen der auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichten Richtlinien(öffnet im neuen Fenster) für Beschaffungsbehörden weist die Bundesregierung darauf hin, dass es zwar einfacher sei, auf eine bereits bekannte Marke mit oder ohne den Hinweis "oder gleichwertig" Bezug zu nehmen, "z.B. weil die Vergabestellen mit Mikroprozessoren dieser Marke bereits Erfahrungen gemacht hat" , dies würde aber keine derartige Leistungsbeschreibung rechtfertigen.
Solche Ausschreibungen seien in der Regel rechtsfehlerhaft und nur in besonderen Fällen könne es zulässig sein, Mikroprozessoren einer bestimmen Marke bzw. entsprechende komplette Hardware ergänzend zu beschaffen, um die Kompatibilität zu bereits im Einsatz befindlichen Systemen ohne unvertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zu gewährleisten. Diese Notwendigkeit müsse aber im Einzelfall begründet werden.
"Deutsches und europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung" , heißt es in dem Merkblatt. Gewarnt wird auch davor, bei der Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern, da diese nur eines von mehreren Kriterien sei, die gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen würden.
AMD begrüßte die Initiative der deutschen Bundesregierung für mehr Wettbewerb bei öffentlichen IT-Ausschreibungen. Die Veröffentlichung decke sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, darunter Italien, Schweden, Belgien und Frankreich, die ebenfalls entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment herausgegeben hätten, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs laut AMD nun die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Prozessormarke festlegen.
Intel-Konkurrent AMD hatte im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung von Intel und seiner Mikroprozessormarken eingereicht.