Bizarrer Streit: Nutzwerk wirft Heise Lügen vor (Update)
Der Streit entzündet sich an dem Artikel IT-Firma Nutzwerk verklagt Softwarepatentgegner wegen Verleumdung(öffnet im neuen Fenster) , in dem der Autor Stefan Krempl über eine Verleumdungsklage von Nutzwerk gegen den Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) berichtet. Basis der Meldung stellt ein inzwischen leicht überarbeiteter Wiki-Eintrag(öffnet im neuen Fenster) des FFII dar. Nutzwerk ist die FFII-Webseite Nutzwerk: Zock & Nepp mit Softwarepatenten(öffnet im neuen Fenster) ein Dorn im Auge. Hier hat der FFII wiederum Berichte von Heise und eigene Hinweise in Form von Links zusammengetragen, um das Verhalten von Nutzwerk zu dokumentieren. Kern der Dokumentation ist ein Patent zu inhaltsbezogenen Datenfiltern, das mittlerweile vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt wurde, so der FFII.
Nutzwerk forderte eine Gegendarstellung von Heise Online, die der Verlag aber ablehnte: Man habe sich die im Artikel zitierten Meinungen und Behauptungen nicht zu Eigen gemacht, Nutzwerk besitze daher kein berechtigtes Interesse an einer Gegendarstellung. Dennoch habe Heise den Text Artikel "rückwirkend und stillschweigend" geändert, so der Vorwurf von Nutzwerk, die dies unter heiseluegt.de(öffnet im neuen Fenster) dokumentieren. Diese Änderungen sind aber eher marginal, inhaltliche Änderungen finden sich augenscheinlich nicht. Ein Teilsatz wurde entfernt, allerdings auf Wunsch von Nutzwerk, so Heise Online gegenüber Golem.de.
Heise-Justiziar Jörg Heidrich kündigte gegenüber Golem.de an, dass man gegen die Darstellung von Nutzwerk bereits rechtliche Schritte eingeleitet habe. Dazu zähle auch eine Gegenstrafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Zudem drängt Heise auf die Abschaltung der Website heiseluegt.de.
Nachtrag vom 18. Januar 2005, 13:10 Uhr:
Jörg Heidrich kündigte am 16. Dezember 2004 gegenüber Golem.de an, erste rechtliche Schritte eingeleitet zu haben. Wie von Heidrich angekündigt, wurde im Januar 2005 auch Strafanzeige gegen Nutzwerk erstattet, so Heidrich jetzt gegenüber Golem.de. Dies sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht, um unnötigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich offenbar aus der von Golem.de gewählten Formulierung ergeben haben. Bis zum 17. Januar 2005 gab es laut Nutzwerk-Nachforschungen bei den Staatsanwaltschaften in Hannover und Leipzig noch kein Ermittlungsverfahren gegen Nutzwerk. Nutzwerk vermutete gegenüber Golem.de, dass Heise eine Strafanzeige erst nach einer Abmahnung seitens Nutzwerk stellte. Heise sollte nicht gegenüber Dritten behaupten, dass gegen Nutzwerk Strafanzeige gestellt wurde.



